10 wichtige Verhaltensregeln bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings
Bei Erhalt einer Abmahnung, mit welcher dem Betroffenen vorgeworfen wird, er habe Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (sog. illegales Filesharing) begangen, ist es ratsam, einige Dinge zu beachten. Diese Punkte haben wir nachstehend kurz und übersichtlich in zehn goldenen Regeln zusammengefasst.
So verhalten Sie sich richtig:
Regel 1
Bewahren Sie zunächst Ruhe und lesen Sie sich das Abmahnschreiben aufmerksam durch.
Regel 2
Behandeln Sie das Abmahnschreiben nicht als „Abzocke“ indem Sie es etwa wegwerfen oder einfach ignorieren. Abmahnungen haben, im Gegensatz zur klassischen Internetabzocke, wie beispielsweise „Abofallen“, regelmäßig einen ernst zu nehmenden, rechtlichen Hintergrund. Es kann bereits zu einer erheblichen Kostensteigerung führen, wenn die Abmahner mit einem Erinnerungs- oder Mahnschreiben auf die Sache zurückkommen müssen.
Regel 3
Achten Sie auf die in dem Schreiben gesetzten Fristen, insbesondere diejenige zur Abgabe der Unterlassungserklärung. Ein Fristablauf kann im Ernstfall bereits zu gerichtlichen Schritten führen.
Regel 4
Nehmen Sie eine erste Analyse vor. Stellen Sie sich dafür die folgenden Fragen:
- Verfügen Sie über einen WLAN-fähigen Internetzugang? Dies wird häufig der Fall sein, da heutige Router bzw. DSL-Modems überwiegend mit einer WLAN Funktion ausgestattet sind.
- Wenn ja, war Ihr WLAN Anschluss zum Zeitpunkt des Vorwurfs ausreichen gesichert? Hierunter versteht die Rechtsprechung eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselung und zudem die Sicherung durch ein personalisiertes Passwort – das werksseitige Standart-Passwort genügt somit häufig nicht.
- Wäre es möglich, dass eine andere Person den vorgeworfenen Verstoß verursacht hat? In Frage kommen vor allem Haushaltsmitglieder, wie z.B. Kinder oder sonstige Familienmitglieder, Mitbewohner, Freunde oder Bekannte, welche Ihr Internet nutzen durften.
Regel 5
Nehmen Sie keinesfalls, in der ersten Panik, Kontakt zu der abmahnenden Kanzlei oder den Abmahnern selbst auf. Es besteht sonst die Gefahr, dass man Sie durch geschickte Gesprächsgestaltung bereits zu Zugeständnissen oder Anerkenntnissen veranlasst, welche für die Abmahner hilfreich sein können.
Regel 6
Unterschreiben Sie nicht vorschnell die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung. Gerade bei der Unterlassungserklärung können ernorme Fehler gemacht werden, welche sodann den Abmahnern zugute kommen. Lesen Sie hierzu unbedingt unseren Beitrag zur modifizierten Unterlassungerklärung.
Regel 7
Verwenden Sie nicht ungeprüft eine Muster-Unterlassungserklärung, wie man Sie auf irgendwelchen Internetseiten oder Foren finden kann. Auch solche Muster benötigen individuelle Anpassungen. Machen Sie hierbei Fehler, kann dies dazu führen, dass die Unterlassungserklärung von der Gegenseite nicht angenommen wird.
Regel 8
Versuchen Sie nicht selbständig eine modifizierte Unterlassungserklärung zu entwerfen oder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, z.B. durch Streichungen von Textpassagen, abzuändern, wenn Sie sich nicht absolut sicher sind, über die dafür notwendigen juristischen Fachkenntnisse zu verfügen. Eine Unterlassungserklärung hat strenge formelle und inhaltliche Anforderungen zu erfüllen.
Regel 9
Zahlen Sie nicht voreilig den in der Abmahnung geforderten Betrag. Nicht selten sind diese Beträge überhöht angesetzt und können durch eine geeignete, rechtliche Bearbeitung der Angelegenheit erheblich herabgesenkt werden.
Regel 10
Kontakten Sie am besten eine auf diesem Gebiet erfahrene Anwaltskanzlei. Gern sind auch wir Ihnen behilflich. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Sie erreichen uns über unsere anwaltliche Hotline 0800 10 10 366 (gebührenfrei).