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Abmahntätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner

Kornmeier & Partner, eine Rechtsanwaltskanzlei mit Bürostandorten in Köln und Frankfurt am Main, spricht zahlreiche Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen aus.. Online –Tauschbörsen, sog. Filesharing-Netzwerke, sind unter den verschiedensten Namen bekannt, z.B. BitTorrent.

Wenn auch Sie ein solches Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier & Partner erhalten haben und nicht wissen, wie Sie sich nun verhalten sollen, stehen wir Ihnen gern zur Seite. Wir beschäftigen uns als Anwaltskanzlei schon seit mehreren Jahren vornehmlich mit dem Gebiet des IT- und Internet-Rechts und bieten Ihnen für derartige Abmahnfälle eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung. Zahlreiche Mandanten konnten wir bereits erfolgreich gegen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier & Partner verteidigen.

Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen
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Unsere kostenlose Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 steht Ihnen auch an Wochenenden zur Verfügung. Oder möchten Sie unseren Rückrufservice nutzen? Kein Problem!Klicken Sie auf unserer Webseite den entsprechenden Knopf im linken oberen Bereich. Einfach Ihren Namen  sowie eine Kontaktmöglichkeit hinterlassen und wir werden uns umgehend melden.

Details der Abmahnungen:

Die Abmahnschreiben werden versandt durch:

Kornmeier & Partner
Kaiser-Wilhelm-Ring 14-16
50672 Köln
/
Hansaallee 23
60322 Frankfurt am Main

Was wird vorgeworfen?

Die Kanzlei Kornmeier & Partner wirft Abgemahnten nicht den bloßen Download vor, sondern, dass der Abgemahnte urheberrechtlich geschützte Werke illegal über eine Tauschbörse (P2P-Netzwerk) weltweit anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll..  Die Kanzlei Kornmeier & Partner geht zunächst von der tatsächlichen Vermutung aus, dass der Anschlussinhaber selbst für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich wäre. Häufig teilen uns jedoch Abgemahnte im Rahmen des Beratungsgesprächs mit, dass sie sich den Vorwurf tatsächlich nicht erklären können. In diesem Zusammenhang führt die Kanzlei Kornmeier & Partner aus, dass sich der Abgemahnte als Anschlussinhaber auch das Verhalten Dritter (z.B. Familienangehörige, Nachbarn) zurechnen lassen muss, sofern diese die Möglichkeit hatten, über den Anschluss des Abgemahnten die vorgeworfene Verletzung zu begehen.

Was verlangt die Kanzlei Kornmeier & Partner?

Gefordert wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 €. Abgemahnt werden häufig vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an Musiktiteln, die sich auf sog. Chartcontainern (z.B. German Top 100 Single Charts) befinden. Nicht selten kommt es vor, dass  von der Abmahnung dann gleich mehrere Werke erfasst sind, mit der Folge, dass der Abgeltungsbetrag entsprechend erhöht in Ansatz gebracht wird. Außerdem verlangen Kornmeier & Partner, dass die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung unterschreiben und umgehend zurücksenden sollen. Meist wird hier eine Frist von einer Woche gewährt.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn mich Kornmeier & Partner abmahnt?

In der Post haben Sie nun zu Ihrer Überraschung ein Schreiben von Kornmeier & Partner vorgefunden. Wir können uns gut vorstellen, dass Ihnen dieses Ereignis, gerade dann, wenn Sie mit solchen Vorwürfen noch nie zuvor konfrontiert wurden, schlaflose Nächte bereitet. Generell empfehlen wir, nach Erhalt einer solchen Abmahnung von Kornmeier & Partner Ruhe zu bewahren und das weitere Vorgehen zu bedenken. Um sich einen ersten Überblick verschaffen zu können, wie Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner verhalten sollten, haben wir unter der Überschrift „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ einen Handlungsleitfaden für Sie bereitgestellt.. Nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich diese Empfehlungen aufmerksam durch. Anschließend können Sie gern sofort Kontakt zu uns aufnehmen. Leider berichten uns Anrufer hin und wieder, dass sie in der ersten Schrecksekunde die beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Kornmeier & Partner bereits unterzeichnet und abgeschickt haben. Damit ist dann zumeist die Forderung der Gegenseite anerkannt, was eine Verteidigung erheblich erschwert. Sie sollten sich also unbedingt vorher beraten lassen. Nach Unterzeichnung und Rücksendung an die Kanzlei Kornmeier & Partner könnte jede Hilfe zu spät kommen.

Die Einholung umfassender rechtlicher Informationen sollte Ihr erster Schritt sein, wenn Sie einen Brief von Kornmeier & Partner bekommen haben. Gerne können Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung zu setzen. Sie werden feststellen, dass Sie nach einem Gespräch, diese Angelegenheit schon wesentlich gelassener betrachten. Natürlich können Sie uns anschließend auf Wunsch auch mit der weiteren Bearbeitung dieser Angelegenheit beauftragen. Wir werden dann umgehend für Sie tätig. Überhöhte anwaltliche Kosten müssen Sie nicht befürchten. Die Abwehr einer Abmahnung von Kornmeier & Partner bearbeiten wir zu einem für Sie transparent gestalteten Pauschalhonorar.

Rufen Sie uns einfach an und erkundigen Sie sich vollkommen unverbindlich – wir sind für Sie da!

Was wird abgemahnt von Kornmeier & Partner und für wen?

Mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner, betrifft dies in der Regel die Gebiete Musik, Computerspiele und Filme.

Die Kanzlei vertrat bzw. vertritt (soweit uns bekannt) die folgenden Mandanten:

  • Baseprotect UG
  • bitComposer Games
  • Embassy of Music GmbH (ehemals Ministry of Sound Recordings GmbH)
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG
  • GSDR GmbH
  • GV-World GmbH
  • Medialand GmbH
  • Niels Reinhard und Tim Hoffmann
  • Superstar Entertainment GmbH & Co. KG

Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem:

Musik

Computerspiele

  • Alter Ego
  • Schlag den Raab
  • Sniper Ghost Warrior

Filme