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Abmahnung durch Rechtsanwälte Sasse & Partner – ein Überblick

Die Hamburger Kanzlei Sasse und Partner spricht eine Vielzahl von Abmahnungen aus, insbesondere wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen, wie z.B. BitTorrent (sog. Filesharing).

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner erhalten und fragen sich was Sie dagegen tun können? Gern helfen wir Ihnen im Umgang und bei der Abwehr von derartigen Abmahnungen. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung in der erfolgreichen Verteidigung gegen eine Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

auch an Wochenenden und Feiertagen

Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Abmahnung eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

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Details der Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner

Die Abmahnungen werden versandt durch die:

Rechtsanwälte Sasse & Partner
Neumühlen 17
22763 Hamburg

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Was wird vorgeworfen?

Den Abgemahnten wird der Vorwurf gemacht, dass das vermeintlich verletzte Werk (zumeist Filmwerke) über den Internetanschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht worden wäre. Dies sei im Wege der Benutzung einer Internet-Tauschbörde geschehen, in welcher das betreffende Werk anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten worden wäre. Unterstellt wird dabei zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst diese Handlungen vorgenommen hätte. Hierfür spräche ein Anscheinsbeweis. Sofern dies jedoch nicht der Fall sei, würde der Abgemahnte jedenfalls für seinen Internetanschluss haften.

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Was wird verlangt?

Die Kanzlei Sasse und Partner fordert von den Abgemahnten in der Regel einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro. Sollten in einer Abmahnung gleich mehrere Werke enthalten sein, so werden höhere Beträge veranschlagt.

Weiterhin wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Hierfür wird den Abmahnschreiben eine bereits vorgefertigte Erklärung beigefügt. Diese soll der Abgemahnte sodann unterzeichnen und an die Kanzlei zurücksenden.

Zu Erfüllung der genannten Ansprüche werden zudem sehr kurze Fristen gesetzt, welche meist im Bereich von einer Woche liegen.

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Wie sollte ich mich verhalten?

Nach Erhalt einer Abmahnung gilt es zunächst Ruhe zu bewahren. Einen hilfreichen Leitfaden für das weitere Vorgehen haben wir in „zehn Regeln bei Erhalt einer Abmahnung“ für Sie zusammengefasst.

Wichtig ist, dass Sie sich nicht verleiten lassen, die von den Abmahnern mitgelieferte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine dauerhaft verbindliche vertragliche Erklärung ab, welche mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Hierzu zählt insbesondere die Regelung der Vertragsstrafe, welche jede Unterlassungserklärung enthält. Meist ist gerade diese belastende Regelung ungünstiger für den Abgemahnten (vor)formuliert, als dies aus rechtlicher Sicht notwendig wäre.

Wir raten dringend zu einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung der Vorwürfe und der gestellten Ansprüche. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte sodann an dem Ergebnis dieser Prüfung ausgerichtet werden. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann. In der Regel lassen sich so deutlich günstigere Ergebnisse erzielen, als wenn Sie die Forderungen der Abmahner einfach erfüllen würden. Auch eine komplette Abwehr der Abmahnung ist nicht ausgeschlossen.

Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

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Was wird abgemahnt und für wen?

Die Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse & Partner betreffen die Gebiete Filme und Musik.

Die Kanzlei vertrat bzw. vertritt (soweit uns bekannt) die folgenden Mandanten:

  • AFM Records GmbH
  • Edel Germany GmbH
  • Pink Floyd Music Ltd.
  • Play It Again Sam SPRL
  • Roadrunner Records GmbH
  • Senator Filmverleih GmbH
  • Splendid Film GmbH
  • WVG Medien GmbH

Zu den von der Kanzlei abgemahnten Werken gehören unter anderem:

Filme

Musik