Uns liegt eine weitere Abmahnung der Tupperware Deutschland GmbH zur Bearbeitung vor. Die Abmahnung wurde, wie üblich, von der Kanzlei Hoffmann aus Friedrichsdorf ausgesprochen.
Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung von Bildrechten der Firma Tupperware erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.
Die Abmahnung im Detail:
Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.
In dem konkreten Fall werden Urheberrechtsverletzungen an drei Bildern vorgeworfen. Pro Bild wird dabei ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100,00 Euro angenommen, so dass hier 300,00 Euro anfallen würden. Rechtsanwältin Chistina Hoffmann weist jedoch darauf hin, dass von diesen 300,00 Euro nur 199,50 Euro gezahlt werden müssten, wenn der Abgemahnte ohne weitere Gegenwehr sogleich zur Zahlung bereit wäre. Dies ist offenbar als „Rabatt“ für eine Arbeitsersparnis bei der Kanzlei Hoffmann gedacht.
Denkt der Abgemahnte nun, mit diesen 199,50 Euro sei die Sache in Bezug auf die Kosten erledigt, so wird er weiter unten in dem Schreiben eines besseren belehrt. Die Kanzlei Hoffmann verlangt nämlich weitere 390,80 Euro Rechtsverfolgungskosten. Dies ist der Betrag, welcher auf das Erstellen der Abmahnung durch die Kanzlei Hoffmann entfällt.
Insgesamt soll der Abgemahnte also 590,30 Euro für die angebliche Verletzung der drei Bilder zahlen.
Die Höhe der Kosten ist bei derartigen Vorfällen immer abhängig von der Anzahl der angeblich verletzten Bildrechte. Werden Verletzungen an mehreren Bildern vorgeworfen, fällt der Betrag entsprechend höher aus.
Mit dem Schreiben wird dem Empfänger zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, worin er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls er noch einmal eine solche Rechtsverletzung begehen sollte.
Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Hoffmann knapp zwei Wochen Frist, was durchaus moderat ist in diesem Bereich.
So verhalten Sie sich richtig:
Unterscheiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung sondern lassen Sie den gesamten Sachverhalt vorher sorgfältig prüfen. Die Unterlassungserklärung solltein jedem Fall überarbeitet und, wenn überhaupt, nur in modifizierter Form abgegeben werden. Auch der Kostenanspruch sollte überprüft werden. Oft lassen sich hier deutliche Reduzierungen erreichen.
Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Verteidigung gegen eine Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.
Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau diesen Fall mit den gleichen Zahlen haben wir erhalten:
Die Abmahnung im Detail:
Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.
In dem konkreten Fall werden Urheberrechtsverletzungen an drei Bildern vorgeworfen. Pro Bild wird dabei ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 100,00 Euro angenommen, so dass hier 300,00 Euro anfallen würden. Rechtsanwältin Chistina Hoffmann weist jedoch darauf hin, dass von diesen 300,00 Euro nur 199,50 Euro gezahlt werden müssten, wenn der Abgemahnte ohne weitere Gegenwehr sogleich zur Zahlung bereit wäre. Dies ist offenbar als “Rabatt” für eine Arbeitsersparnis bei der Kanzlei Hoffmann gedacht.
Denkt der Abgemahnte nun, mit diesen 199,50 Euro sei die Sache in Bezug auf die Kosten erledigt, so wird er weiter unten in dem Schreiben eines besseren belehrt. Die Kanzlei Hoffmann verlangt nämlich weitere 390,80 Euro Rechtsverfolgungskosten. Dies ist der Betrag, welcher auf das Erstellen der Abmahnung durch die Kanzlei Hoffmann entfällt.
Insgesamt soll der Abgemahnte also 590,30 Euro für die angebliche Verletzung der drei Bilder zahlen.
Die Höhe der Kosten ist bei derartigen Vorfällen immer abhängig von der Anzahl der angeblich verletzten Bildrechte. Werden Verletzungen an mehreren Bildern vorgeworfen, fällt der Betrag entsprechend höher aus.
Mit dem Schreiben wird dem Empfänger zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, worin er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls er noch einmal eine solche Rechtsverletzung begehen sollte.
Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Hoffmann knapp zwei Wochen Frist, was durchaus moderat ist in diesem Bereich
Wenn Sie uns hierzu bitte einmal kontaktieren könnten bzw. uns sagen könnten was hier rausgekommen ist.
Vielen Dank!