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Abmahnung Kanzlei Hoffmann: Bildrechte der Firma Tupperware

Publiziert am 06. Juli 2011 von

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Tupperware BildrechteDie Firma Tupperware Deutschland GmbH lässt die Verletzung von Bildrechten an Tupperware Produkten abmahnen. Die Abmahnungen erfolgen dabei über die Kanzlei Hoffmann aus Friedrichsdorf/Ts.

Die Abmahnungen betreffen zumeist Personen, welche bei eBay Tupperware Produkte zum Verkauf angeboten haben. Es wird vorgeworfen, dass sie für ihre Auktion ohne entsprechende Genehmigung Fotos übernommen (kopiert) haben sollen.

Haben auch Sie solch ein Abmahnschreiben der Frima Tupperware erhalten und fragen sich was Sie dagegen tun können? Gern helfen wir Ihnen beim Umgang mit derartigen Abmahnungen. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der erfolgreichen Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

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Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen, indem Sie einfach auf den entsprechenden Knopf im rechten oberen Bereich unserer Homepage klicken. Hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Die Abmahnung im Detail:

Mit der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, er habe Bilder verwendet (z.B. für eine eBay-Auktion), welche von einer anderen Personen hergestellt worden sind und an denen die Tupperware Deutschland GmbH urheberrechtliche Verwertungsrechte innehat.

In dem uns vorliegenden Fall sollen vom Abgemahnten für die Verletzung eines Bildes Kosten in Höhe von 537,40 Euro erstattet sowie die bei Abmahnungen übliche Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Kosten setzen sich zusammen aus 80,00 Euro Lizenzgebühr und 457,40 Euro Anwaltskosten.

Die Höhe der Kosten ist bei derartigen Vorfällen immer abhängig von der Anzahl der angeblich verletzten Bildrechte. Werden Verletzungen an mehreren Bildern vorgeworfen, fällt der Betrag entsprechend höher aus.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterscheiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung sondern lassen Sie den gesamten Sachverhalt vorher sorgfältig prüfen. Die Unterlassungserklärung solltein jedem Fall überarbeitet und, wenn überhaupt, nur in modifizierter Form abgegeben werden. Auch der Kostenanspruch sollte überprüft werden. Oft lassen sich hier deutliche Reduzierungen erreichen. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

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