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Abmahnung Rechtsanwältin Marrero-Brenner: Bildrechte des Herrn Dirk Schmidt

Publiziert am 06. April 2013 von

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Abmahnung Marrero-Brenner | Dirk SchmidtDie Verletzung von Nutzungsrechten an Bildern oder Grafiken ist häufig Gegenstand urheberrechtlicher Abmahnungen. Ebenfalls auf diesem Gebiet aktiv ist ein Herr Dirk Schmidt welcher derartige Rechte über die Rechtsanwältin Verena Marrero-Brenner per Abmahnung verfolgen lässt. Unserer Kanzlei liegt eine solche Abmahnung zu Bearbeitung vor. Das betroffene Bild hatte unser Mandant auf der Handelsplattform eBay verwendet. Abgemahnt werden Rechtsverletzungen an Artikelbildern aus dem Bereich Leder- und Sattlerbedarf.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung von Bildrechten des Herrn Schmidt erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer gebührenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, sich gegen eine solche Abmahnung zu Wehr zu setzen.

Die Abmahnung im Detail:

Von den Abmahnern werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche verfolgt.

In dem uns vorliegenden Fall setzt sich der geltend gemachte Zahlungsanspruch aus einer geforderten Schadensersatzsumme in Höhe von 200,00 Euro, sowie Anwaltskosten in Höhe von 302,10 Euro zusammen. Insgesamt werden somit 502,10 Euro von der Rechtsanwältin Marrero-Brenner verlangt. Ein durchaus nicht unerheblicher Betrag, für die Verletzung eines einzelnen Bildes.

Die Höhe der Kosten ist bei derartigen Vorfällen immer abhängig von der Anzahl der angeblich verletzten Bildrechte. Werden Verletzungen an mehreren Bildern vorgeworfen, fällt der Betrag entsprechend höher aus.

Mit dem Schreiben wird dem Empfänger zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, worin er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls er noch einmal eine solche Rechtsverletzung begehen sollte.

Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Marrero-Brenner knapp zwei Wochen Frist, was bei (vermeintlichen) Urheberrechtsverletzungen als üblich anzusehen ist.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterscheiben Sie nicht voreilig die Unterlassungserklärung sondern lassen Sie den gesamten Sachverhalt vorher sorgfältig prüfen. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall überarbeitet und, wenn überhaupt, nur in modifizierter Form abgegeben werden. Auch der Kostenanspruch sollte überprüft werden. Oft lassen sich hier deutliche Reduzierungen erreichen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Verteidigung gegen eine Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

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