Kurzinfo zur Abmahnung eines Musiktitels:
Abgemahntes Werk: „Wir wollen feiern„ von Markus Becker
Rechteinhaber: Ari Media Promotion
Abmahnkanzlei: BAEK Law
Gefordert werden ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 350,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
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