Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

Abmahnung C-S-R Rechtsanwälte: Das große Spritz Finale

Publiziert am 11. Juli 2011 von

.

Das große SpritzfinaleUns liegt eine weitere Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht vor. Diesmal ist der Erotikfilm „Das große Spritz Finale“ Gegenstand des Schreibens. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte besitzt die Firma John Thompson Productions. Die Abmahnung wird von der Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte (Christoph Schmietenknop Rechtsanwälte) aus Ettlingen ausgesprochen.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der John Thompson Productions entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll. Ihnen wird in dem Anschreiben eine kurze Frist gesetzt, die Unterlassungserklärung an die Anwaltskanzlei C-S-R unterschrieben zurückzusenden und den geforderten Betrag auszugleichen. Zusätzlich sollen Sie sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine über Jahre hinweg verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mitunter mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sein kann. Ferner können wir Ihnen nur raten, diese Schreiben keinesfalls als bloße “Abzocke” zu ignorieren.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

Keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar schreiben

Nachricht