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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller: This Ain’t – Lady Gaga XXX

Publiziert am 13. Oktober 2011 von

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Abmahnung Negele | This Ain't Lady Gaga XXXWir berichten von einer weiteren Abmahnung mit urheberrechtlichem Hintergrund. Wieder einmal wird ein Pornofilm aus der Reihe „This Ain’t“ abgemahnt. In diesem Fall handelt es sich nunmehr um „This Ain’t  – Lady Gaga XXX. Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte besitzt die LFP Video Group. Die Abmahnung wird – wie bisher auch – von der Kanzlei  Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg ausgesprochen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden, unter kurzer Fristsetzung, Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 850,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie entgangener Lizenzgebühren dienen.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Keinesfalls jedoch sollten Sie das Abmahnschreiben als bloße “Abzocke” ignorieren oder gar wegwerfen. Deratige Angelegenheiten sind durchaus ernst zu nehmen und führen bei Nichtbeachtung häufig bis vor Gericht. Ein erfolgverprechendes Vorgehen gegen die Abmahnung sollte unbedingt bereits außergerichtlich ansetzen.

Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und Risiken beim Umgang mit solch einer Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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