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Abmahnung RA Marquort: Junge Nylon Schlampe

Publiziert am 24. Juli 2011 von

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Kurzinfo zur Abmahnung eines Pornofilms:

Abgemahntes Werk: „Junge Nylon Schlampe
Rechteinhaber: Triple X Entertainment Ltd.
Abmahnkanzlei: Rechtsanwalt Philipp Marquort

Gefordert werden ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800 10 10 36 6.

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