Kurzinfo zur Abmahnung eines Pornofilms:
Abgemahntes Werk: „Junge Nylon Schlampe“
Rechteinhaber: Triple X Entertainment Ltd.
Abmahnkanzlei: Rechtsanwalt Philipp Marquort
Gefordert werden ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
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