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Abmahnung RA Rainer Munderloh: Orgasmen Magma & Vulkane in 3D

Publiziert am 10. Dezember 2011 von

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Abmahnung RA Munderloh | Orgasmen Magma & Vulkane 3DWeitere Abmahnungen des Rechtsanwalts Rainer Munderloh, welche dieser derzeit für die RGF Productions Ltd. ausspricht, betreffen angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem  Pornofilmwerk “Orgasmen Magma & Vulkane in 3D“.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung des RA Rainer Munderloh wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 – auch an Wochenenden – zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren. Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie uns an.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 780,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Bei dem Schreiben befindet sich eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte binnen kurzer Frist unterzeichnen und zurücksenden soll. Unter anderem soll er dadurch den Verstoß einräumen und sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

Interessant an den Abmahnungen des RA Rainer Munderloh ist auch der Umstand, dass sich dieser nicht einmal die Mühe macht, in der Anrede die korrekte Geschlechtsform zu wählen. So lautet es in den uns vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Munderloh bislang stets  „Sehr geehrte/r Herr/Frau“. Dies können andere Abmahner besser.

 So verhalten Sie sich richtig:

Wir raten davon ab, diesen Ansprüchen nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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