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Abmahnung Rasch: „German TOP 100 Single Charts“

Publiziert am 30. August 2011 von

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Abmahnung Rasch | German TOP100 Single ChartsUns liegt eine weitere Abmahnung der Universal Music GmbH zur Bearbeitung vor. Es handelt sich dabei wieder einmal um einen aktuellen German Top100 Chart Container. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Rasch aus Hamburg ausgesprochen. Gegenstand der vorliegendenen Abmahnung ist die vermeintliche Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten an nachstehenden Musiktiteln (Künstler – Titel):

  1. Lady Gaga – Born This Way
  2. Lady Gaga – The Edge Of Glory
  3. Rhianna – California King Bed
  4. Andreas Bourani – Nur In Meinem Kopf
  5. The Black Eyed Peas – Don`t Stop The Party
  6. Cascada – San Francisco
  7. Milow – You And Me (In My Pocket)
  8. Andreas Gabalier – I Sing A Liad Fuer Di
  9. Sebastian Wurth – Hard To Love You

als Bestandteil der Dateisammlung „German Top 100 Single Charts„.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Bei dem Schreiben befindet sich eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte binnen kurzer Frist unterzeichnen und zurücksenden soll. Unter anderem soll er sich dadurch zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die mitgelieferte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Wir können nicht dazu raten, den Forderungen der Abmahner nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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