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Abmahnung Rasch: „German TOP100 Single Charts“ (8 Titel)

Publiziert am 25. Juli 2011 von

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Abmahnung Rasch | Top 100Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH angeblich in Internet-Tauschbörsen begangene Urheberrechtsverletzungen an diversen Liedern der German Top 100 Single Charts ab. Im konkreten Fall betrifft die Abmahnung die folgenden Titel:

Alejandro“ von Lady Gaga
Alles Rot“ von Silly
Alors on Danse“ von Stromae
Cold as Ice“ von Sarah Conner
Colder“ von Reamonn
Elektrisches Gefühl“ von Juli
Helele (Safari Duo Mix)“ von Velile
Wir leben den Moment“ von Christina Stürmer

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Universals Music GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Mit dem Schreiben wird dem Empfänger zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, worin er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls über seinen Anschluss noch einmal solch eine Rechtsverletzung geschehen sollte.

Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Rasch nur sehr kurze Fristen, wodurch die Betroffenen zusätzlich unter Druck geraten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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