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Abmahnung Rechtsanwalt Lutz Schroeder: Lucy Rose – Double Protection

Publiziert am 03. Oktober 2011 von

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Abmahnung Lutz Schroeder | Lucy Rose - Double ProtectionUns liegt eine weitere Abmahnung des Kieler Rechtsanwalts Lutz Schroeder zur Abwehr vor. Mit der Abmahnung wird wiederum eine eine Urheberrechtsverletzung hinsichtlich des Erotikfilms „Lucy Rose – Double Protection“ vorgeworfen. Rechteinhaber dieses Filmwerks soll ein Herr Leos Suchanek aus der Tschechischen Republik sein.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein Pauschalbetrag in Höhe von 750,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie entgangener Lizenzgebühren dienen.

Mit dem Schreiben wird dem Empfänger zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, worin er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls über seinen Anschluss noch einmal solch eine Rechtsverletzung geschehen sollte.

Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Lutz Schroeder in diesem Fall eine zweiwöchige Frist, was bei derartigen Abmahnungen, zugegebener Maßen, moderat ist.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Insbesondere würde das Unterzeichnen der vorgefertigten Unterlassungserklärung rechtlich gesehen ein Schuldeingeständnis darstellen. Häufig liegt der Fall jedoch so, dass der abgemahnte Anschlussinhaber selbst nicht Verursacher der vermeintlichen  Urheberrechtsverletzung war. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung erbringen wir in solchen Abmahnfällen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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