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Abmahnung Rechtsanwalt Rainer Munderloh: Private Anal Teens 2011 in 3D

Publiziert am 12. Dezember 2011 von

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– Abmahnung Rechtsanwalt Munderloh | Private Anal Teens 2011 in 3D –

Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung des Rechtsanwalts Rainer Munderloh aus Oldenburg befasst sich mit angeblichen Urheberrechtsverletzungen an dem Pornofilmwerk „Private Anal Teens 2011 in 3D„. Wie auch in den anderen Fällen der Kanzlei Munderloh, über welche wir kürzlich berichtet haben, tritt Rechtsanwalt Munderloh auch diesmal wieder für die irische Firma RGF Productions Ltd. auf, welche die Verwertungsrechte an dem Film besitzen soll.

Die Abmahnung im Detail:

Die Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Munderloh sind immer gleich aufgebaut.

Auf der ersten Seite folgt, nach einer recht unpersönlichen Anrede, die Darstellung des Vorwurfs, sprich welcher Film wann und über welche Tauschbörse verletzt worden sein soll. Zudem wird am Seitenende ein Auszug aus dem Ermittlungsdatensatz abgebildet.

Die zweite Seite ist geprägt von rechtlichen Ausführungen. Im unteren Teil rechnet Rechtsanwalt Munderloh sodann Kosten vor, welche seines Erachtens anfallen würden, wenn der Abgemahnte nicht auf die Abmahnung reagieren würde. Die in der Rechnung angenommen Werte sind unseres Erachtens nach überzogen.

Nachdem die Drohkulisse somit aufgebaut worden ist, wird auf der dritten Seite dann ein vermeintlicher Ausweg aufgezeigt. So könne die Angelegenheit gegen Zahlung von 780,00 Euro durch den Abgemahnten erledigt werden. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Frist zur Zahlung identisch mit derjenigen zur Abgabe der Unterlassungserkläriung angenommen wird (jedenfalls in den uns vorliegenden Abmahnungen). Ein solches Vorgehen, die Zahlungsfrist genau so knapp zu bemessen, wie die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist bereits von Gerichten als rechtsmissbräuchlich erachtet worden.

Sodann folgen auf den Seiten vier und fünf die vorgefertigte Unterlassungserklärung und die Vollmacht.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterzeichnen Sie die mitgelieferte Unterlassungserklärung (Seite 4 des Schreibens) keinesfalls voreilig. Wenn überhaupt, sollte nur eine rechtlich überarbeitete Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Zahlen Sie nichts voreilig. Meist können, durch eine rechtliche Verteidigung gegen eine solche Abmahnung, die Kosten erheblich herabgesenkt werden.

Lesen Sie dazu auch unseren ursprünglichen Bericht sowie unser FAQ und die 10 goldenen Regeln. Die Links dazu finden Sie in der oben stehenden Navigationsleiste.

Gern und jederzeit stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung zur Verfügung. Darin erklären wir Ihnen individuell Ihre Möglichkeiten, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen. Sie erreichen uns unter der gebührenfreien Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 – auch an Wochenenden oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen . Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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