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Abmahnung Rechtsanwalt Sebastian: Fast & Furious 5

Publiziert am 26. Oktober 2011 von

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Abmahnung Daniel Sebastian | Fast & Furious 5Bislang verschickte Rechtsanwalt Daniel Sebastian vordergründig Abmahnungen wegen Urheberrechtverletzungen an Computerspielen im Auftrage diverser Rechteinhaber. Nunmehr spricht Rechtsanwalt Daniel Sebastian offenbar zudem Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Filmen aus. Vorliegend ist der Film „Fast And Furious 5“ Gegenstand der Abmahnung. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die DigiRights Administration GmbH. Wir hatten kürzlich schon von Abmahnungen berichtet, die vermeintliche Urheberechtsverletzungen an diesem Werk zum Gegenstand hatten. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Abmahnungen von der Kanzlei APW Auffenberg Petzold Witte im Auftrage der Universum Film GmbH verfasst und versandt.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Abgemahntes Filmwerk: “Fast & Furious 5

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

Wie in diesen Fällen üblich, wird vom Adressaten der Abmahnung ein pauschaler Abgeltungsbetrag gefordert. Im Hinblick auf das hier vorliegende Werk zeigen sich dabei gravierende Unterschiede. So  bietet Rechtsanwalt Daniel Sebastian zur außergerichtlichen Einigung einen Abgeltungbetrag in Höhe von 850,00 Euro an; der Abgeltungsbetrag der Kanzlei APW war mit 450,00 € wesentlich moderater veranschlagt. Man muss sich ernsthaft die Frage stellen, wie sich solch erhebliche Abweichungen noch begründen lassen, denn schließlich handelt es sich um dasselbe Werk.

Der Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der DigiRights Administration GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche auch eine Vertragsstrafenregelung enthält. Binnen kurzer Frist soll die Zahlung geleistet und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurück gesandt werden.

So verhalten Sie sich richtig:

Wir raten davon ab, diesen Ansprüchen nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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