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Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann: Two Worlds II

Publiziert am 13. Juli 2011 von

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Abmahnung Two WorldsWir berichten von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht. Vorliegend handelt es sich um das Computerspiel “Two Worlds II“, an welchem die Topware Entertainment AG die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann mit Sitz in Hamburg ausgesprochen.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen Erstberatung über die Möglichkeiten, auf solch eine Abmahnung zu reagieren unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 750,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie dem Schadensersatz in Form von der Topware Entertainment AG entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll. Ihnen wird in dem Anschreiben eine kurze Frist gesetzt, die Unterlassungserklärung an die Anwaltskanzlei unterschrieben zurückzusenden und den geforderten Betrag auszugleichen. Zusätzlich sollen Sie sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine über Jahre hinweg verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mitunter mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sein kann.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 oder unserer Kanzleinummer 0511 54 54 38 74.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

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