Die Rechtsanwälte Sasse & Partner verschicken Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Filmwerk “Rare Exports“.
Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.
Details der Abmahnung:
Abgemahntes Filmwerk: „Rare Exports„
Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.
In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie dem Schadensersatz in Form von der Splendid Film GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.
So verhalten sie sich richtig:
Wir können Ihnen nicht dazu raten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne vorherige Modifizierung zu unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine über Jahre hinweg verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Ferner sollten sie diese Schreiben unter keinen Umständen als bloße “Abzocke” abtun.
Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.