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Abmahnung Schulenberg & Schenk: Das erste Mal tief in den Arsch

Publiziert am 24. September 2011 von

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Abmahnung Schulenberg & Schenk | Das erste Mal tief in den ArschUns liegt eine neue Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht zur Bearbeitung vor. Diese betrifft den Pornofilm „Das erste Mal tief in den Arsch„, an welchem die G&G Media Foto-Film GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk ausgesprochen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk sieht es aufgrund eines Ermittlungsdatensatzes als erwiesen an, dass das Werk „Das erste Mal tief in den Arsch“ vom Anschluß unseres Mandanten über den Client BitTorrent/BitTorrent zum Download angeboten worden sein soll.

Mit dem und vorliegenden Schreiben werden dementsprechend Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.298,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie entgangener Lizenzgebühren dienen.

Mit dem Schreiben wird dem Empfänger zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, worin er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls über seinen Anschluss noch einmal solch eine Rechtsverletzung geschehen sollte.

Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Schulenberg & Schenk nur sehr kurze Fristen, wodurch die Betroffenen zusätzlich unter Druck geraten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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