Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Filmwerk “Ausnahmesituation„.
Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.
Die Abmahnung im Detail:
Abgemahntes Filmwerk: „Ausnahmesituation“
Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.
In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft entgangenen Lizenzgebühren dienen.
Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll. Ihnen wird in dem Anschreiben eine kurze Frist gesetzt, die Unterlassungserklärung an die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer unterschrieben zurückzusenden und den geforderten Betrag auszugleichen. Zusätzlich sollen Sie sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.
Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.
Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 oder unter unserer Kanzleinummer 0511 54 54 38 74.
Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.