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Abmahnung Waldorf Frommer: „Come Out and Play“ (Kim Wilde)

Publiziert am 20. Juli 2011 von

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Abmahnung Waldorf - Kim WildeDie Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Come Out and Play“ von Kim Wilde aus. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien anwaltlichenHotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 856,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Sony Music GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche auch eine Vertragsstrafenregelung enthält. Binnen kurzer Frist soll die Zahlung geleistet und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurück gesandt werden.

Wir raten davon ab, diesen Ansprüchen nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit einer solchen Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Anwaltshotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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