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Abmahnung Waldorf Frommer: Die drei ??? – Zwillinge der Finsternis (Folge 144)

Publiziert am 16. Juli 2011 von

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Abmahnung Waldorf Frommer - Die drei ???Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt – wie üblich – über die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mit Sitz in München Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet aussprechen. Im vorliegendenen Fall ist das Hörspiel  “Die drei Fragezeichen – Zwillinge der Finsternis (Folge 144)“ Gegenstand der Vorwürfe.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Sony Music Entertainment Germany GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Mit dem Schreiben wird dem Empfänger auch eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, mit welcher er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls über seinen Anschluss noch einmal solch eine Rechtsverletzung geschehen sollte.

Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Waldorf Frommer nur sehr kurze Fristen, wodurch die Betroffenen zusätzlich unter Druck geraten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.

Gern helfen wir Ihnen beim Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere anwaltliche Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 oder unter unserer Kanzleinummer 0511 54 54 38 74.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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