Uns liegt eine neue Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht vor. Diese betrifft das Filmwerk „Resident Evil: Afterlife – 3D„, an welchem die Constantin Film Verleih GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen.
Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.
Die Abmahnung im Detail:
Abgemahntes Filmwerk: „Resident Evil: Afterlife – 3D“
Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.
In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie dem Schadensersatz in Form von der Constantin Film GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.
Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll.
Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden sehr knapp bemessene Fristen gesetzt.
Kommt Ihnen diese Schilderung bekannt vor und haben Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten?
Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.
Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.
Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.