Gewerbeauskunft-Zentrale
Vorsicht Branchenbuch-Abofalle!

In den vergangenen Jahren und verstärkt in den letzten Monaten verzeichnet unsere Kanzlei Fälle, in denen Personen Schreiben von der sogenannten „Gewerbeauskunft-Zentrale“ erhalten. Dahinter verbirgt sich die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Betroffen von diesen Schreiben sind vorwiegend Unternehmen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und öffentliche Stellen, wie etwa Schulen oder Bibliotheken. Insofern sollte der Begriff „Gewerbeauskunft-Zentrale“ keineswegs zu wörtlich genommen werden.
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Haben auch Sie Ärger mit der Gewerbeauskunft-Zentrale?
Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen (aufgrund der anhaltenden Mahnwelle auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abo-Fallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der Gewerbeauskunft-Zentrale, respektive GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6
- auch an Wochenenden und Feiertagen -
Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:
- unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
- uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.
Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.
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Die Schreiben der “Gewerbeauskunft-Zentrale” (GWE GmbH) im Detail
Die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH) machen einen sehr amtlichen Eindruck, da sie in ihrer optischen Aufmachung behördlichen Schreiben zum Verwechseln ähnlich sind. Sie sind ganz offensichtlich von der Gewerbeauskunft-Zentrale bewusst so gewählt worden, um die Adressaten zu täuschen.
Im Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale wird der Empfänger aufgefordert dies auszufüllen bzw. fehlerhafte Angaben zu korrigieren und zurückrückzuschicken. Tut er dies nicht, erhält er nach wenigen Wochen erneut Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale alias der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH. Im zweiten Brief wird er darauf hingewiesen, dass ihm ein Schreiben bereits zuvor übersandt worden wäre. Zudem wird der Empfänger ermahnt, das Schreiben nunmehr unbedingt auszufüllen. Viele Betroffene fallen erst auf dieses zweite Schreiben herein.
Hat sich ein Empfänger verleiten lassen, die Aufforderung unterschrieben zurückzusenden, erhält er wenig später eine Rechnung von der Gewerbeauskunft-Zentrale, meist über 569,06 Euro. Aber auch dies ist leider noch nicht die ganze Wahrheit. Die 569,06 Euro sind nämlich nur die Kosten, die für das erste Vertragsjahr in Rechnung gestellt werden. Der Branchenbucheintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale soll jedoch für eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren beauftragt sein. Insoweit erwartet die Betroffenen, die sich nicht gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale zur Wehr setzen und diese etwa als „Lehrgeld“ für sich verbuchen, im nächsten Jahr erneut eine Rechnung über 569,06 Euro. Vergisst man dann auch noch zu kündigen, wird man auch im dritten Jahr nochmals zur Kasse gebeten.
Tatsächlich findet sich auf der rechten Seite des „Lockschreibens“, versteckt im Kleingedruckten, der Hinweis, dass man mit der Zurücksendung des ausgefüllten Schreibens die Eintragung in eine Art Branchenbuch beauftragen würde. Für diese Leistung soll dann monatlich ein Betrag in Höhe von 39,85 Euro fällig werden, wobei immer gleich ein volles Vertragsjahr im Voraus zu zahlen wäre. Viele der Betroffenen empfinden das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale als pure Abzocke – wir sind der gleichen Meinung!
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Wehren Sie sich gegen die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale!
Mit einer fachlich versierten juristischen Verteidigung haben Sie sehr gute Chancen, keine Zahlungen an die Gewerbeauskunft-Zentrale leisten zu müssen.
Aus unserer anwaltlichen Sicht sind derartige „Vertragsschlüsse“ angreifbar. Wir raten daher, keinesfalls sofort zu bezahlen, sondern sich mit rechtlicher Hilfe zur Wehr zu setzen.
Der enorme Täuschungscharakter der Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale führt dazu, dass eine ganze Reihe von rechtlichen Einreden gegen die vermeintlichen Ansprüche vorgebracht werden können. Allerdings sind Einreden Abwehrrechte, welche tatsächlich erhoben werden müssen, damit sie rechtliche Wirkung entfalten. Wichtig ist ein möglichst zeitnahes Vorgehen gegen die Forderungen, da einige Einreden per Gesetz an gewisse Zeitfenster geknüpft sind. Verstreichen die Zeitfenster, können die Abwehrrechte verwirkt sein. Ein bloßes Ignorieren der Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale ist daher gefährlich.
Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, kann die Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale meist gänzlich zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht.
Weiterhin raten wir Betroffenen dringend davon ab, telefonisch mit der Gewerbeauskunft-Zentrale in Verbindung zu treten. Die GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH verfolgt am Telefon die Strategie, die Betroffenen von der vermeintlichen Rechtmäßigkeit ihrer Forderung zu überzeugen und sie durch Einräumung eines 30-prozentigen (manchmal auch 40-prozentigen) Rabattes zu einem Anerkenntnis der Forderung zu verleiten. Dies sollte unbedingt vermieden werden! Es gilt hierbei auch zu beachten, dass die rabattierte Forderung der Gewerbeauskunft-Zentrale nur den Betrag für das erste vermeintliche Vertragsjahr betreffen würde. Für das zweite Jahr (und jedes weitere) würden die vollen 569,06 Euro von der Gewerbeauskunft-Zentrale gefordert werden.
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Mittlerweile haben wir eine Reihe weiterer Beiträge zum Thema Gewerbauskunft-Zentrale verfasst. Diese Updates haben wir auf einer gesonderten Seite zusammengestellt.
Lesen Sie hierzu >>> Neues zur Gewerbeauskunft-Zentrale

Sehr geehrter Herr Lüdicke,
hier erneut meine Daten.
Vielen Dank
MfG
Hallo , Der [Name entfernt] sollen haben auch eine Rechnung un schon eine 2 Mahnung bekommen in höhe von 574,06€. Was soll ich den jetzt machen?Ich habe schon 2 x eine Mail geschrieben das wir nicht Zahlen werden aber keine Antwort bekommen .
gruß
Ich bekam auch dieses Schreiben mit dem Eintrag und habe es zurück gefaxt, denn man glaubte es sei amtlich. Habe die Überweisung schon am 25.8.2011 getätigt.
Ich bekomme regelmäßig Post und Anfragen. Leider kann ich tel. nichts unternehmen. Es ist keine Tel.-Nr. angegeben. Ich möchte keine Auskunft erteilen.
Ich bitte um Rückruf!!
Vielen Dank
Bin in die G W E Falle getappt!!! Wäre schön, wenn Sie mir helfen würden ! Warte auf ihre Antwort! Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist unser GF auch in die Falle getappt! Aber wir haben noch Glück -?!- Das Schreiben wurde erst am 12.09.2011 gefaxt. Gibt es hier eine Widerrufsfrist? – leider habe ich im Schreiben und auf der Internetseite nicht´s gefunden
Herzlichen Dank
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe heute die Rechnung über 569,09 € bekommen. Habe natürlich in Unkenntnis über die Kosten unterschrieben.
Bitte sagen Sie mir, was ich machen soll.
mfg.
Habe das Schreiben auch fälchlicher Weise unterschrieben,habe dann Gekündigt und eine Ratenzahlung verienbart(max.50€ im Monat).Telefonich wurde mir dann von der GWE 20% Rabatt gegeben und eine neue Rechnung war im Briefkasten.Durch ein Fax was ich bekommen habe bin ich dann zu meinen Anwalt gegangen.Weiß aber nicht ob er sich damit auskennt?Für Ratschläge per-E-Mail würde ich mich freuen! Danke
Hallo zusammen. Ich bin als selbständiger Privatermittler tätig und habe eine Privatdetektei. Auch ich habe mittlerweile schon das 2. Schreiben von der Abzockfirma GWE erhalten. Zum Glück aber wußte ich im voraus, wie ich mich gegen diese Abzockfirma zu verhalten habe, also habe ich dieses Schreiben gar nicht erst ausgefüllt. Die Institutionen und Firmen die daß bereits getan haben, sollten sich schnellstmöglich einen Anwalt suchen, da meiner Meinung nach der Verdacht einer Vortäuschung vorliegt. Die Schreiben, die die Firma GWE zu hundertfach oder vielleicht auch bereits schon tausendfach an Institutionen oder Firmen versenden, sehen Amtliche Schreiben wirklich sehr ähnlich! Ich möchte daher alle, die ein solches Schreiben bekommen haben vorwarnen. MfG J. M., Inhaber und Chefermittler Privat- und Wirtschaftsdetektei S.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin von der Vorstandschaft des [Name entfernt] e.V.. Künftigen Schriftwechsel bitte ich ausschließlich über mich bzw. meine obige Mail-Adresse zu führen.
Sachverhalt:
Genau so, wie Sie beschrieben haben, ist es auch bei uns abgelaufen. Wir wurden hier regelrecht reingelegt. Unter keinen Umständen wollen wir den Betrag von Euro 569,06 bezahlen, bzw. ein Vertragsverhältnis eingehen. Ich bitte Sie nun hiermit mir mitzuteilen, wie hier vorzugehen ist.
Bitte antworten Sie baldigst, da uns schon eine Zahlungsfrist gestellt wurde.
Mfg/
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte helfen Sie mir in der Angelegenheit der Gewerbeauskunftzentrale.
Im vergangenen Jahr habe ich einen Anwalt eingeschaltet, musste aber nicht nur den geforderten Betrag sondern auch noch die Anwaltskosten zahlen. Ich möchte gern Strafanzeige erstatten…gibt es einen Zusammenschluß anderer Betroffener ?
Ich gehe davon aus, dass dieser Kontakt mit Ihnen nicht mit Kosten verbunden ist.
Mit freundlichen Grüßen, Cornelia L.
Hallo Herr Fritsch, wie schon tel. besprochen sende ich Ihnen heute noch per FAX die Unterlagen der Gewerbeauskunftzentrale zu, auf die ich leider hereingefallen bin. Bitte übernehmen Sie die Sache, weil ich es aus zeitlichen Gründen nicht kann. Auch bitte für die Zukunft den angeblichen Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale kündigen. Am besten der Firma verbieten für mich Reklame zu machen.
Wolfgang B.
Man kann nur sagen der Erfinder dieser Masche ist ein wirklich guter Verbrecher.
Gewerbeauskunft-Zentrale. Geld Abzocke für nicht. Es wird ein behördlicher Name und ein behördlicher Briefstyle benutzt um arglistig zutäuschen. Ich bin nur aufgefordert worden meine Daten zu überprüfen und weil die Faxnummer seit Jahren nicht mehr stimmt dachte ich schick das Schreiben mal zurück, dann ist die Nummer endlich mal vom Tisch. Es folgt die erste Rechnung über 600,- Euro und im Folgejahr nochmal der gleiche Betrag fällig. Das Internet ist voll von erbosten Reingefallenen. Diese Gewerbeauskunft-Zentrale sollte sich was schämen. Ich über mein Gewerbe schon garnicht mehr aus und die wollen mich jetzt um 1200,- erleichter. Mir fehlen die Worte. Die Sache geht jetzt zum Anwalt.
Wolfgang B.
Hallo,
habe diese Schreiben zum ersten Mal bekommen. Bin aber stutzig geworden und bevor ich was unterschreibe, informiere ich mich über das Internet. Danke!!!!! Für den Bericht. Vom Aussehen hat mich auch etwas irritiert.
Ich werde auf deren Kosten (gering) den Antrag an GWE zurückschicken aber mit Information was ich über die denke. Als meine Dienstleistung steht: ” Menschen zu betrügen wie GWE” stehen und alle sichtbare Informationen über mich werde ich unkenntlich machen.
Soll ich eine Anzeige über ver. Betrug bei der Polizei machen? Ich bin noch nicht geschädigt worden aber so viele andere. Und man soll sich währen.
Die Anzeige bei der Polizei ist ja KOSTENLOS – da soll man sich dafür etwas Zeit nehmen.
WIE KOMMEN DIE AN MEINE POSTADRESSE??????
Hab schön bei der polizei ab Strafanzeige gegen diesse betruger und ABZOKER der gewerbeauskunft mit ihr Masche es ist wirklich guter Verbrecher.
Hallo,
ich habe am 16.02.2012 bekommen habe aber sofort gedacht dass das eine falle ist,nämlich auf dem rechten seite der blatt steht betreff: Angebot 2012 also wie kann ich mich währen ich würde mich freuen wenn sie mir weiter helfen können.
vielen dank voraus.
Mein Anwalt rät zu zahlen, der Vorgang geht schon seit Januar. Jetzt kommt wieder eine Aufforderung an mich direkt und nicht an den Anwalt: “Letzte außergerichtliche Aufforderung zur Zahlung “(bis 26.03.2012 den reduzierten Betrag von 398,34€): Sie berufen sich auf ein Urteil vom 13.10.2011 Amtsgericht Düsseldorf ,das ausschließlich als Gerichtsstand zuständig sei.
Ich möchte nicht zahlen . Können Sie mich beraten?
Hallo
Ich bin auch in die GWE Falle getappt und bekam heute schon den Rechnung uber 569 €. Dummerweise habe diese Schreiben unterschrieben, obwohl nicht einmal meinen Namen oder meine Firma adressiert war.Eine echte Verwirrung.Bitte helfen Sie mir !!!
hallo,
ich habe in meinem Betrieb auch dieses Formular bekommen.
Mein übereifriger Azubi, welcher erst 16 jahre alt ist, hat dieses formular ohne mein Wissen oder meine Zustimmung ausgefüllt und gleich mal zurück gefaxt.
14 tage später kommt dann die Rechnung.
Natürlich auch so gestellt, das man außerhalb der Rüchtrittsfrist ist.
Jetzt wollen mir die Betrüger die Sache nicht stornieren.
Bitte helfen sie mir wie zu verfahren ist!!
Leider bekomme ich schon seit 2010 diese Schreiben. Sie scheinen nicht locker zu lassen, obwohl noch nie unterschrieben habe. Auf der rechten Seite steht allerdings auch immer der Betrag, der zu bezahlen ist. In meinem Fall waren es 569,06 jährlich. Man sollte diesen Leuten aber trotzdem das Handwerk legen, schon weil sie den Eindrick erwecken, daß es sich hier um ein amtliches Schreiben handelt.
Wir möchten uns nochmals bei Ihnen bedanken, für die engagierte Wahrnehmung unserer Rechte.
An diese Firma sollte kein einziger Cent gezahlt werden. Das ganze Geschäft der Gewerebauskunft-Zentrale ist allein auf die Abzocke ehrlich arbeitender Unternehmen ausgerichtet. Jeder Leidensgenosse sollte sich dagegen wehren! Gemeinsam kann man etwas erreichen.
H. K.
Wir werden auch seit einigen Wochen nun von der Gewerbeauskunft-Zentrale belästigt. Haben jetzt auch Schreiben von der Deutschen Direkt Inkasso erhalten. Nach einigen Recherchen sieht es für uns os aus, als ob diese Inkassofirma nur ein Ableger der Gewerbeauskunft-Zentrale ist und auch nur für diese tätig wird. Näheres dazu können wir ihnen gern mitteilen.
Wir sind auch an rechtlichen Schritten gegen diese Abzocker interessiert. Bitte kontaktieren Sie uns per Email für weitere Schritte.
Es grüßt freundlich
H.-P.