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Abmahnung C-S-R Rechtsanwälte: SexyCora – My Satisfaction

Publiziert am 09. Juli 2011 von

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Abmahnung SexyCoraUns liegt eine weitere Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht vor. Diese betrifft den Pornofilm „SexyCora – My Satisfaction„, an welchem Herr Tim Wosnitza, Inhaber der Firma Medienvertrieb T.W. die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Rechtsanwaltskanzlei C-S-R Rechtsanwälte (Christoph Schmietenknop Rechtsanwälte) ausgesprochen.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

Es wird vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, welche als Muster dem Schreiben bereits beigefügt ist. Weiterhin soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.175,00 Euro gezahlt werden. Dieser Betrag liegt damit deutlich über den sonst von der Kanzlei C-S-R in derartigen Abmahnfällen verlangten 650,00 Euro.

Zur Erfüllung der Ansprüche setzen die C-S-R Rechtsanwälte nur sehr kurze Fristen, wodurch die Betroffenen zusätzlich unter Druck geraten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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