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Deutsches Ärzteverzeichnis – Branchenbuch-Abzocke bei Ärzten

Publiziert am 13. Juni 2012 von

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Deutsches Ärzteverzeichnis – weitere Branchenbuch-Falle

Als Deutsches Ärzteverzeichnis bezeichnet sich selbst eine weitere Branchenbuch-Abofalle, welche insbesondere Ärtze, Arztpraxen und Krankenhäuser ins Auge gefasst hat.

Hinter dem Pseudonym Deutsches Ärzteverzeichnis steht ein Unternehmen mit Namen IHG Business Data, S.L., mit Hauptsitz in Spanien. Auf den Schreiben des „Deutsches Ärzteverzeichnis“ gibt diese Drahzieherfirma jedoch eine Postfachadresse in Ingolstadt an. Die Namensähnlichkeit „IHG“ mit den in Deutschland bekannten Kurzformen der Industrie- und Handelskammern, „IHK“, mag zufällig gewählt sein, könnte aber ebensogut bereits zum Zwecke der Irreführung dienen.

Die Masche Deutsches Ärtzeverzeichnis der IHG Business Data, S.L. gleicht vom Grunde her den anderen bekannten Branchenbuch-Abofallen, wie etwa derjenigen der Gewerbeauskunft-Zentrale oder der ebenfalls auf den medizinischen Bereich ausgerichteten TEMDI.com. Über die vorgenannten „Geschäftsmodelle“ haben wir bereits eingehend berichtet.

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Deutsches Ärzteverzeichnis – die Schreiben im Detail

Auch die Schreiben Deutsches Ärzteverzeichnis sind bewusst irreführend gestaltet, um die Adressaten über die eigentlich beabsichtigten Hintergründe der Schreiben hinweg zu täuschen.

Das ursprüngliche Schreiben, welches dem Empfäanger stets unverlangt zugesant wird, kann leicht mit einem behördlichen Schreiben oder einem Kammerschreiben verwechselt werde, was selbstverständlich von der IHG Business Data SL beabsichtigt ist. Anderenfalls lässt sich nicht erklären, warum die Schreiben derart intransparent gehalten sind.

So sind sämtliche Teile des Schreibens, welche den Adressaten Glauben machen können (und auch sollen), dass es sich lediglich um kostenlose Leistungen oder eine Überprüfung bereits eingetragener Daten handeln soll, deutlich und in Fettdruck verfasst. Beispielsweise befindet sich über dem Teil des Schreibens, welcher die Daten des Betroffenen enthält in Fettdruck die Überschrift „Eintragungsantrag und Korrekturabzug“ und in der Zeile darunter ebenfalls in Fettdruck „Änderungen kostenlos“. Hier wird bewusst das Wort „kostenlos“ hervorgehoben, um zu überspielen, dass das vorhergehende, nichtssagende Wort „Korrekturabzug“ auf eine vermeintliche Kostenpflichtigkeit hinweisen soll.

Diejenigen Stellen, welche sodann auf die Kostenpflichtigkeit des vermeintlichen Angebotes hinweisen, sind lediglich kleingedruckt und in einem als unübersichtlichen Fließtext gestalteten Sternchenverweis-Text am unteren Ende des Formulars angebracht.

Im Kleingedruckten findet sich dann der Hinweis, dass für den Eintrag 43,00 Euro netto monatlich „anerkannt“ sein sollen. Bereits die Formulierung, dass dieser Betrag als „anerkannt“ gilt, ist völlig unüblich für ein Angebotsschreiben. Offenbar geht die IHG Business Solutions SL selbst bereits davon aus, dass die Personen, welche unglücklicherweise das Schreiben unterzeichnen und zurücksenden, von der Kostenpflichtigkeit keinerlei Notiz genommen haben. Das Wort anerkannt wird nämlich zumeist im Zusammenhang mit einer Schuld verwendet, wenn dem vermeintlichen Schuldner Einwände gegen die angeblioche Forderung abgeschnitten werden sollen. Hier wird bewusst bereits der Boden bereits, für ein nachfolgendes Forderungswesen der IHG Business Solutions SL. Es wird aber ebenso deutlich, dass diese Firma selbst sehr gut weiss, dass Ihre „Deutsches Ärzteverzeichnis“ Schreiben von den meisten Empfängern missverstanden werden. Da sie dennoch nichts an den Schreiben ändert, kann ihr Täuschungsabsicht unterstellt werden.

Das Forderungswesen für das Deutsche Ärzteverzeichnis betreibt die IHG Business Solutions SL zunächst selbst. Reagiert der Betroffene hierauf mehrmals nicht, springt die Anwaltskanzlei Ritzer Gelhorn Ahmad ein und mahnt ihrerseits die Forderungen weiter an. Dabei beruft sich die Kanzlei Ritzer Gelhorn Ahmad unter anderem auf ein Anerkenntnisurteil(!) des AG Oberhausen vom 23.03.2012 welches zugunsten der IHG Business Solutions SL gesprochen worden ist. Offenbar soll damit den vermeintlichen Schuldnern suggeriert werden, vor Gericht hätten sie keine Chance. Da es dem Nichtjuristen vielleicht nicht ganz klar sein wird möchten wir an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass ein Anerkenntnisurteil  nichts darüber aussagt, wie das Gericht die Sache rechtlich tatsächlich eingeschätzt hätte. Ein Anerkenntisurteil ergeht, wenn der Beklagte den Klageanspruch einfach anerkennt, sich also nicht weiter wehrt. Dies kann die verschiedensden Gründe haben. Jedenfalls hat das Gericht bei einem Anerkenntisurteil die rechtlichen Hintergründe nicht weiter geprüft.

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So wehren Sie sich gegen die Forderung der IHG Business Data SL (Deutsches Ärzteverzeichnis):

Mit einer fachgerechten juristischen Verteidigung haben Sie beste Chancen, keine Zahlungen an „Deutsches Ärzteverzeichnis“ leisten zu müssen.

Aus unserer anwaltlichen Sicht können über derart irreführende Formblätter keine rechtsgültigen Verträge zustande kommen. Aber selbst wenn man dies anders sehen und einen Vertragsschluss bejahen wollte, sind derartige „Vertragsschlüsse“ selbstverständlich angreifbar. Wir raten daher keinesfalls sogleich zu bezahlen, sondern sich gegen solche Firmen rechtlich zur Wehr zu setzen.

Der enorme Täuschungscharakter der mit Deutsches Ärzteverzeichnis überschriebenen Schreiben liefert gewichtige juristische Argumente, welche gegen die vermeintliche Forderung sprechen. Es lassen sich für den Betroffenen eine ganze Fülle von rechtlichen Einreden gegen die vermeintlichen Verträge ins Feld führen. Allerdings müssen diese Einreden auch tatsächlich erhoben werden, damit sie rechtliche Wirkung entfalten. Wichtig ist ein möglichst zeitnahes Vorgehen gegen die Forderungen, da einige Einreden per Gesetz an gewisse Zeitfenster geknüpft sind. Verstreichen die Zeitfenster, können die Abwehrrechte verwirkt sein. Wir haben bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten derartige Branchenbuch-Forderungen abgewehrt.

Sind auch Sie in die Falle Deutsches Ärzteverzeichnis der IHG Business Data S.L. geraten, stehen wir Ihnen gern für eine Verteidigung gegen die vermeintlichen Ansprüche zur Verfügung. Unsere Anwälte sind breits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr solcher Forderungen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zur IHG Business Data S.L. Schnelle Soforberatung erhalten Sie von uns im Rahmen unserer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung.

Sie erreichen uns persönlich unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

auch an Wochenenden und Feiertagen

Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Unterlagen (Schreiben, Rechnung und/oder Mahnungen des Deutsches Ärzteverzeichnis) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

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