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Abzockfalle UST-IDNR.org – Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Publiziert am 04. März 2013 von

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Vorsicht vor Falle „UST-IDNR.org“
Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Abzocke Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Nachrichten von Anrufern und Mandanten, bei welchen offenkundig eine neue Abzockfalle versucht wird.

Es handelt sich dabei um Schreiben eines Unternehmens mit Namen „Company Data S.P.R.L.„, welches seinen Sitz in Brüssel angibt. Das Unternehmen tritt jedoch vordergründig unter der erwählten Bezeichnung „Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ auf, bzw. unter dem Kürzel „UST-IDNR.org„. Die Bezeichnung UST-IDNR.org, welche sich im linken oberen Bereich der Schreiben befindet, ist zudem von einem Ring aus Sternen umgeben, ganz ähnlich also dem Europa-Logo.

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Die Schreiben der „UST-IDNR.org“ im Detail

Das Schreiben selbst trägt die bekannten Züge vergleichbarer Abofallen. Einleitend und in deutlich hervorgehobnener Schrift prangt dort „TERMINSACHE: Anwort bis spätestens zum …“. Erst im Kleingedruckten offenbart sich sodann der wahre Hintergrund des Schreibens, nämlich eine kostenpflichtige Leistung, wie sie überflüssiger nicht sein könnte. Wie der Name, Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, bereits vermuten lässt, besteht die „Leistung“ angeboten der UST-IDNR.org darin, Umstatzsteueridentifikationnummern von Unternehmen auf Ihrem Portal zu veröffentlichen – ein Unsinn der seinesgleichen sucht. Ebenso abenteuerlich wie die Leistung selbst ist die einleitende Rechtfertigung dieser Nutzlosleistung. So verweist UST-IDNR.org auf eine Richtlinie vom 13.07.2010 welche Anforderungen an Rechnungen behandelt. Um das Rechnungswesen für Unternehmen zu vereinfachen, würde die UST-IDNR.org eine Online-Datenbank eingerichtet haben. Soweit, so sinnlos.

Weiter unten in dem unübersichtlichen Fließtext offenbart sich dann des Pudels Kern. Die Erfassungs der Unternehmensdaten, welche der Betroffene mit Unterschrift und Rücksendung des Formulars beauftragt, soll 890,00 Euro pro Jahr kosten und der Vertrag 24 Monate Mindestlaufzeit haben. Letztlich würden also 1.780,00 Euro anfallen, für eine Leistung, welche an Nutzlosigkeit beispiellos ist.

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Wehren Sie sich gegen die Forderung der UST-IDNR.org

Aus unserer anwaltlichen Sicht sind derartige „Verträge“ angreifbar. Wir raten daher, keinesfalls zu einer Zahlung.

Der enorme Täuschungscharakter solcher „Angebotsschreiben“ führt dazu, dass eine ganze Reihe von rechtlichen Einreden gegen die vermeintlichen Ansprüche vorgebracht werden können. Allerdings sind Einreden Abwehrrechte, welche tatsächlich erhoben werden müssen, damit sie rechtliche Wirkung entfalten. Wichtig ist ein möglichst zeitnahes Vorgehen, da die meisten Abwehrrecht nur binnen gewisser Fristen erhebbar sind. Nach Fristablauf, können die entsprechenden Abwehrrechte bereits verwirkt sein, also nicht mehr wahrgenommen werden.

Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, können derartige Verträge jedoch zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht.

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Haben auch Sie Ärger mit der UST-IDNR.org?

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen. Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abo-Fallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der Company Data S.P.R.L, respektive Europäisches Zentralregister zur Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern sowie UST-IDNR.org. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer
kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6

auch an Wochenenden und Feiertagen

Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

 

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