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EXPO GUIDE S.C. – Abofalle im Bereich Messe und Ausstellungen

Publiziert am 29. Juli 2013 von

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EXPO GUIDE S.C.
Branchenbuchfalle für Messeaussteller

Die Firma EXPO GUIDE S.C. zählt ebenfalls zu den Branchenbuch-Abzockern, welche in der deutschen Unternehmenslandschaft auf „Kundenfang“ gehen. Die Masche der EXPO GUIDE S.C. ist dem Grunde nach bekannt, und unterscheidet sich kaum von derjenigen anderer Abofallen. Einzig und allein der Aufhänger, weswegen man dort Unternehmensdaten veröffentlichen will, ist etwas ausgefallener. Das Geschäftsmodell der EXPO GUIDE S.C. zielt darauf ab, Messeaussteller in Ihrem Portal unter expo-guide.com veröffentlichen zu wollen. Das Ganze ist natürlich von den üblichen Elementen einer Abofalle durchsetzt, wie etwa der Nutzlosigkeit der Leistung und Verschleierung der Kostenpflichtigkeit der Eintragung. Hier reiht sich die EXPO GUIDE S.C. in die Riege der bekannten Brachenbuchfallen, wie etwa die der Gewerbeauskunft-Zentrale, ein.

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Wir helfen Ihnen bei Ärger mit der EXPO GUIDE S.C.

Sollten auch Sie in die Vertragsfalle der EXPO GUIDE S.C. geraten sein und eine Rechnung sowie Mahnungen dieses Unternehmens erhalten, helfen wir Ihnen gern bei der Abwehr der Forderungen. Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich gegen die verschiedensden Branchenbuch-Abofallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der EXPO GUIDE S.C. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und informieren Sie sich kostenlos im Rahmen unserer anwaltlichen Erstberatung.

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Alternativ haben Sie die Möglichkeiten:

  • unseren Rückrufservice zu nutzen – verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden;
  • uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben seitens der EXPO GUIDE S.C., Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen gegen die EXPO GUIDE S.C: vorzugehen.

Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz.

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Die Schreiben der EXPO GUIDE im Detail

Das Schreiben, mit welchen die EXPO GUIDE S.C. auf Kundenfang geht, trägt oben links den Schriftzug Ausstellerverzeichnis für Messen und Ausstellungen. Sodann folgt eine Zeile in welcher eine Messe angegeben ist, zu der ein kostenloser Eintrag des Unternehmens des Betroffenen bereits bestehen würde. Branchenbuchfallenüblich arbeitet also auch die EXPO GUIDE S.C. mit Begrifflichkeiten, welche Kostenfreieheit suggerieren und das Schreiben harmlos erscheinen lassen. So findet sich auch recht oben auf dem Schreiben der Hinweis dass ein Retourenkuvert beiliegt und kein Porto notwendig wäre.

Alsdann folgt ein großer übersichtlicher Bereich, welcher ungefähr 2/3 des gesamten Formblattes der EXPO GUIDE S.C. einnimmt und die Adressdaten sowie Telefon, Telefax, Internetadresse und Email des Betroffenen bereits aufweist. Hier fragt sich der kritische Adressat bereits, woher die in Mexiko ansässige EXPO GUIDE S.C. eigentlich derart viele Daten des eigenen Unternehmens besitzt.

Sodann werden Daten zur Größe und zum Tätigkeitsbereich des Unternehmens abgefragt – alles harmlos – keine Kosten ersichtlich soweit.

Erst ganz unten folgt in Winzschrift ein in Blocksatz gehaltener unübersichtlicher Fließtext, welcher die eigentliche Absicht der EXPO GUIDE S.C. offenbart. So soll der Betroffene eine „Werbeeinschaltung“ beauftragen, welche eine Mindestdauer von drei Jahren besitzt und mit dem Datum der ersten Rechnung beginnt (Anm.: Der Vertragsbeginn ist damit alles andere als konkret gehalten.). Noch ein Stück weiter gelangt man zu des Pudels Kern. Die EXPO GUIDE S.C. verlangt nämlich für ca. 5 Minuten Arbeit, welche das Eintragen der Daten (die ja eh bereits bei der EXPO GUIDE S.C. existieren) auf dem Portal maximal in Anspruch nehmen dürfte, 1.271 Euro pro Jahr(!), wobei die EXPO GUIDE S.C. jedoch keine Angabe dazu macht, ob dies inkl. oder zzgl. Steuern sein soll.

Eine Kündigung zu Ende der dreijährigen Vertragslaufzeit will die EXPO GUIDE S.C. übrigens nur per eingeschriebenen Brief akzeptieren.

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Die Abwehr der Forderungen

Mit einer fachlich versierten juristischen Verteidigung schafft man es regelmäßig, die vermeintlichen Zahlungsansprüche der EXPO GUIDE S.C. zu Fall zu bringen.

Gemäß unserer anwaltlichen Einschätzung sind Verträge, welche auf derartige Weise eingefädelt werden, rechtlich angreifbar. Es sollte daher keinesfalls sofort gezahlt werden, wenn man eine Rechnung der EXPO GUIDE S.C. erhält.

Die Aufmachung der Schreiben hat ein derartiges Täuschungspotential, dass eine ganze Reihe von Abwehrrechten gegen den vermeintlichen Vertrag eingewandt werden können. Diese Abwehrrechte greifen jedoch nicht von selbst ein, sondern erst dann, wenn sie tatsächlich erhoben und begründet werden. Hinzu tritt, dass die Abwehrrechte zumeist an Fristen gebunden sind und daher ein möglichst zeitnahes Tätigkwerden notwednig ist. Ein Ablauf der Fristen kann dazu führen, dass die Abwehrrechte nicht mehr wahrnehmbar sind. Ein bloßes Ignorieren von Mahnschreiben der EXPO-GUIDE S.C. ist daher gefährlich und kann im ungünstgsten Fall zum Verlust der Verteidigungsmöglichkeiten führen.

Wir haben bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht, dass keinerlei Zahlungen an derartige Branchenbuch-Fallen geleistet werden mussten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserer Kanzlei auf und wir prüfen in einem kostenfreien Erstgespräch gern auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles.

 


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