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Gewerberegister24.info – Neue Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Publiziert am 01. März 2012 von

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Branchenbuch-Abzocke Gewerberegister24.info / Gewerbeauskunft-Zentrale

Gewerberegister24.info - Gewerbeauskunft-Zentrale

Eine weitere Branchenbuch-Abzocke, läuft derzeit für das Internetportal „gewerberegister24.info„. Glaubt man den „Angebotsschreiben“, welche in dieser Sache von den Drahtziehern versandt werden, so soll Betreiber dieses Portals eine Firma „C.M. Service“, mit Sitz in Spanien sein. Interessanter Weise findet sich aber auch auf diesen Schreiben groß und fett die Überschrift „GEWERBEAUSKUNFT-ZENTRALE – Erfassung gewerblicher Einträge –„, also dieselbe Überschrift, wie in den Schreiben der längsthin bekannten „Gewerbeauskunft-Zentrale„, welche von der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH  betrieben wird.

Zufall oder nicht? Die Webseite gewerberegister24.info hilft bei der Aufklärung nicht weiter, da man es dort nicht für nötig hält, eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) anzugeben. Verwundern tut uns dies allerdings nicht. Der Auftritt reiht sich nahtlos in das negative Bild, welches wir von Branchenbuchportalen, wie dem der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ haben, ein. Über eine Whois-Anfrage zu der Domain gewerberegister24.info konnten wir zumindest in Erfahrung bringen, dass diese Domain auf einen gewissen Herrn Sven Schachmayer registriert ist – gerade spanisch kommt uns dies nicht vor…

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr einer Forderung der „Gewerbeauskunft-Zentralerespektive der C.M. Service oder der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH (aufgrund der anhaltenden Mahnwellen auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind breits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abofallen-Fälle tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche eventuell bestehenden Rechtsbeziehungen zu der „Gewerbeauskunft-Zentrale. Mit unserer anwaltlichen Ersteinschätzung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

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Die Schreiben der „C.M. Service“ im Detail:

Das „Lockschreiben“ selbst folgt den typischen Maßstäben dieser Abzockfirmen. Es beginnt im Kopf mit der riesigen Überschrift „GEWERBEAUSKUNFT-ZENTRALE – Erfassung gewerblicher Einträge –„. Darunter folgen der obligatorische Barcode, welcher den behördlichen Eindruck des Schreibens nochmals verstärken soll und der Hinweis, dass es sich um eine Redaktionsüberprüfung von Unternehmensdaten handele, welche der Empfänger des Schreibens der vermeintlichen „Gewerbeauskunft-Zentrale“ auf Richtigkeit überprüfen soll. Hinweis auf Kosten – an dieser Stelle Fehlanzeige.

Erst in einem nebenstehenden Fließtext versteckt wird beiläufig erwähnt, dass der Eintrag, welcher ja offenbar von der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ bereits vorgenommen worden ist, nunmehr (warum auch immer) Kosten von sagenhaften 85,00 Euro monatlich, bei einer Mindeslaufzeit von zwei Jahren auslösen soll. Brutto oder netto? Erneut Fehlanzeige. Es hätte uns auch gewundert, wenn man bei der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ Normen wie die Preisangabenverordnung kennen würde. (Anm.: Die PAngV schreibt vor, dass bei der Angabe von Preisen Endpreise anzugeben sind und mitzuteilen ist, dass diese die Mehrwertsteuer enthalten. Zudem gebietet die PAngV in § 1 Abs. 6 eine strenge Preistransparenz. Von einer transparenten Gestalung der Endpreise sind die Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ allerdings weit entfernt. Jedenfalls aber liegt diese weitere „Gewerbeauskunft-Zentrale“ damit deutlich über dem Preis welche die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft mbH für Ihre Einträge veranschlagt.

Die Rechnung, welche man anschließend erhält, gibt Aufklärung. Gefordert wird darin sogleich der Betrag für die vollen zwei Jahre, in Höhe von netto 2.040,00 Euro. 2.040,00 Euro für die bloße Eintragung von simplen Adressdaten auf einem völlig unbekannten und unbeworbenen Internetportal!! Die Frechheit dieser Firmen kenn offensichtlich keinerlei Grenzen.

Müßig, zu erwähnen, dass jeder einzelne gezahlte Euro zuviel wäre für die „Leistungen“ solcher, aus unserer Sicht, verwerflicher Geschäftsmodelle.

Mit einer geeigneten juristischen Abwehr haben Sie gute Chancen, keine Zahlungen an „die Gewerbeauskunft-Zentrale“ respektive C.M. Service leisten zu müssen.

Aus unserer anwaltlichen Sicht, sind auch diese „Gewerbeauskunft-Zentrale„-Forderungen selbstverständlich unhaltbar bzw. können zu Fall gebracht werden. Wir haben dies in absolut vergleichbaren Fällen bereits vielfach für Mandanten erreicht.

1 Kommentar to “Gewerberegister24.info – Neue Masche der Gewerbeauskunft-Zentrale?”

  1. veysel b. sagt:

    sehr geehrten damen und herren,
    wir haben auch einen schreiben von der gewerbeauskunft zentralle erhalten
    was können wir tun ….. mein mann mus 569.- euro bezahlen
    ist das rechtes

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