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Vorsicht Falle: Zeitschriften-Abonnement-Verträge

Publiziert am 07. November 2011 von

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Abofallen beim Bezug von Zeitschriften

Falle Zeitschriften-Abo

Häufig erhalten wir Anrufe von Personen, welche sich Zahlungsaufforderungen aufgrund vermeintlich abgeschlossener Zeitschriften-Abonnements ausgesetzt sehen. Oft ist den Betroffenen nicht einmal klar, dass oder wie sie das angebliche Abo abgeschlossen haben sollen. Häufig sind auch ältere Leute betroffen.

Die Forderungsschreiben erschöpfen sich zumeist darin, dass den Betroffenen mitgeteilt wird, dass sie sich mit der Bezahlung der Bezugsgebühren im Rückstand befinden. Teilweise wird gleichzeitig ein Angebot unterbreitet, die Mahngebühren zu erlassen, wenn der Betroffene der Gegenseite eine Einzugsermächtigung erteilt. Hiervon raten wir dringend ab, da dies als Anerkenntnis der Forderung ausgelegt werden könnte und man zudem schnell die Kontrolle über die Kosten verlieren kann.

Folgende Unternehmen sind uns im Zusammenhang mit derartigen Geschäftspraktiken bekannt:

  • FZG Media Marketing GmbH
  • intan service plus GmbH & Co. KG
  • Marisa Verlag
  • PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
  • VSR Verlag Service GmbH

Die Fälle aus rechtlicher Sicht:

Der Abonnement-Vertrieb von Zeitschriften erfolgt heutzutage häufig auf zweifelhafte Art und Weise. Aus unseren Erfahrungen im Bereich solcher Abonnement-Verträge wissen wir, dass in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Verträge nicht rechtsgültig zustande kommen. Sie werden zumeist im Rahmen von Gewinnspielen, dem Ansprechen auf offener Straße oder im Wege des Telefonmarketings vertrieben.

All diese Vertriebsformen sind an strenge rechtliche Voraussetzungen geknüpft, wenn darüber ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen soll.

Bei Gewinnspielen muss aus den Teilnahmebedingungen deutlich hervorgehen, dass damit der Abschluss eines Abo-Vertrags verbunden ist und welchen genauen Inhalt dieser hat. Beim Telefonmarketing ist es notwendig, dass eine rechtlich einwandfreie vorherige Einwilligung des Betroffenen in den Erhalt derartiger Werbeanrufe vorlag. Beim Ansprechen auf offener Straße und ebenfalls beim Telefonmarketing müsste der Betroffene zudem über sein gesetzliches Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden sein. Dies ist nur ein beispielhafter Auszug der rechtlichen Anforderungen an einen solchen Vertragsschluss. Daneben gibt es natürlich noch weitere, welche alle gegen die Durchsetzbarkeit derartiger Forderungen eingreifen könnten.

Sollten auch Sie von einer solchen Abo-Forderung betroffen sein, so ist eine genaue rechtliche Prüfung der Entstehung des angeblichen Anspruchs anzuraten. Sehr häufig kommen wir dabei zu dem Ergebnis, dass die Forderungen unberechtigt sind.

Wehren Sie sich gegen die Forderung!

Mit einer fachgerechten juristischen Verteidigung haben Sie gute Chancen, keine Zahlungen leisten zu müssen – mehr noch – oft können sogar bereits gezahlte Beträge zurück erlangt werden.

Aus unserer anwaltlichen Sicht und Erfahrung sind derartige „Abo-Verträge“ oft angreifbar. Wir raten daher keinesfalls sogleich zu bezahlen, sondern sich zunächst rechtlich beraten zu lassen. Eine geeignete juristische Abwehr vorausgesetzt, kann die Forderung oft gänzlich zu Fall gebracht werden. Wir haben dies bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht. Zudem konnten nicht selten bereits gezahlte Beträge zurückgeholt werden.

Gern helfen wir Ihnen bei der Abwehr der Forderungen (auch an Wochenenden). Unsere Anwälte sind breits seit Jahren erfolgreich in der Abwehr derartiger Abofallen-Fälle tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der GWE. Mit unserer anwaltlichen Erstberatung stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Sie erreichen uns unter unserer kostenlosen
Anwaltshotline 0800 10 10 36 6
(gebührenfrei)
auch an Wochenenden

Alternativ können Sie unseren Rückrufservice nutzen, indem Sie einfach auf den entsprechenden Knopf im rechten oberen Bereich unserer Homepage klicken. Hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

1 Kommentar to “Vorsicht Falle: Zeitschriften-Abonnement-Verträge”

  1. alex sagt:

    Zeitschrift wird mehrmal nicht angeliefert! Mehrmal per Online und email reklamiert, keine einzige Antwort! ! Diese betrügen mich komplett! Null Reaktion von denen, volle Katastrophe! Nie wieder ein Abo dort! Kann ich nur abraten! ! !

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