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Urteil des OLG Köln zum Datenschutz bei Facebook-Profilbild

Publiziert am 09. Juli 2011 von

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OLG Köln – Urteil vom 09. Februar 2010, Aktenzeichen 15 U 107/09

Thema Datenschutz und Facebook

Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 09.02.2010 (Az. 15 U 107/09) entschieden, dass jemand, der bei seinem Facebook-Profil ein Foto einstellt und dabei nicht zugleich von der vorhandenen Sperrmöglichkeit Gebrauch macht, seine datenschutzrechtliche Einwilligung in den Zugriff auf dieses Bild durch Suchmaschinen erteilt.

Das Urteil im Volltext: OLG Köln 15 U 107/09

(RA Henning Lüdecke)

1 Kommentar to “Urteil des OLG Köln zum Datenschutz bei Facebook-Profilbild”

  1. Admin sagt:

    Vielen Dank! Wir geben uns Mühe.

    Grüße

    RA Fritzsch

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