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Willkommen bei Abmahnhilfe 24

eine Initiative der LF legal Rechtsanwälte

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Auf dieser Internetpräsenz möchten wir Ihnen die Möglichkeit bieten, sich umfassend zu informieren, wenn Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing oder einer sonstigen Urheberrechtsverletzung, wegen einem Wettbewerbsverstoß oder der Verletzung von Markenrechten erhalten haben. Aus unserer Sicht ist es ratsam, sich in solch einem Fall stets anwaltlich beraten und gegebenenfalls vertreten zu lassen. In fast allen Fällen können die Konsequenzen weitaus günstiger gestaltet, teilweise die Abmahnung sogar komplett abgewehrt werden.

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Abmahnung wegen Filesharing? Umgehend beim Anwalt informieren!

Ein zentrales Thema ist die Abmahnung wegen illegalem Filesharing, also wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Internet-Tauschbörsen. Derartige Abmahnungen sind bereits seit einigen Jahren vielfach im Umlauf. Zahlreiche Rechteinhaber sind dazu übergegangen, Internet-Tauschbörsen überwachen zu lassen und dabei festgestellte Rechtsverletzungen mittels einer Abmahnung wegen rechtswidrigem Filesharing zu verfolgen. Die betreffenden Rechteinhaber sowie die Rechtsanwälte und Kanzleien haben wir für Sie aufgelistet, damit Sie einen ersten Einblick erhalten, mit wem Sie es hierbei zu tun haben können, falls auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Fälschlicherweise wird in diversen Internetforen davon berichtet, eine Abmahnung wegen Filesharing einfach ignorieren zu können. Das kann teuer werden und zu einem bösen Erwachen führen! Eine Abmahnung wegen Filesharing ist keine Bagatelle, für die sie leider oft gehalten wird.

Da im Rahmen einer Abmahnung wegen Filesharing ganz bewusst recht knappe Fristen gesetzt werden ist schneller Rat gefragt. Auf unseren Online-Seiten erhalten Sie eine umfassende Übersicht, welche Regeln Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing befolgen sollten.

Falls also auch Sie von einer Abmahnung wegen Filesharing oder einer Abmahnung aus den oben genannten Bereichen betroffen sind, stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter der gebührenfreien Telefon-Hotline 0800 10 10 36 6 zum Thema Abmahnung jederzeit zur Verfügung! Gern beraten wir Sie in solchen Angelegenheiten und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich gegen eine Abmahnung (z.B. wegen Filesharing) zur Wehr setzen können. Wir stehen Ihnen montags bis sonntags (8 bis 23 Uhr) praktisch rund um die Uhr zur Verfügung. Wir finden die für Sie bestmögliche Lösung.

Ihr Anwaltsteam von abmahnhilfe24.de

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Neueste Meldungen

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsges. mbH: Born This Way (Other Ego)

Other Ego - Born This WayDie FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt für die Aergo Trade GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Musikwerk “Born this Wayvon Other Ego.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Urteil AG Düsseldorf: Streitwert bei Filesharing 2.500,00 €

AG Düsseldorf – Urteil vom 05. April 2011, Aktenzeichen 57 C 15740/09

Urteil AG Düsseldorf 05.04.2011Das Amtsgericht Düsseldorf hatte in dem Urteil über die Abmahnkosten sowie über den Schadensersatzanspruch aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse zu entscheiden.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Sohn des Beklagten lud über dessen Anschluß einen Kopplungstonträger (Musik-Sampler) herunter. Der Beklagte erhielt, da es sich um seinen Internetanschluß handelte, mit anwaltlichen Schreiben eine Abmahnung der Klägerin. Der Beklagte gab eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, beglich den mit der Abmahnung geforderten Betrag offenbar nicht, weshalb die Klägerin Klage erhob.

Die Klägerin legte einen Streitwert von 10.500,00 € zugrunde und forderte, ausgehend von einer 1,3 Gescgäftsgebühr, Abmahnkosten in Höhe von 683,80 €. Das Amtsgericht Düsseldorf teilte die Auffassung nicht und reduzierte den Streitwert auf 2.500,00 €, mit der Folge, daß der Klägerin lediglich Abmahnkosten in Höhe von 229,30 € zugesprochen worden sind.

Das Gericht führte in diesem Zusammen folgendes aus:

„…Maßgeblich für den Gegenstandswert der Hauptsache, d.h. der, der dem Unterlassungsantrag hätte zugeordnet werden müssen. Nach den Gründen der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21.1210 (Aktenzeichen 11 O 52/07) sind im vergleichbaren Fall aufgrund entsprechendenden Festsetzungen im Zurückweisungseschluß des BGH als Gegenstandswert 2.500,– € angenommen worden. Hier ging es im Ergebnis auch um den Schutz einer Tonaufnahme eines Titels. Das Gericht hält diese Gegenstandsbewertung auf den vorliegenden Fall für anwendbar…“.

Den Volltext der Entscheidung können Sie (hier) nachlesen.

Abmahnung Sasse & Partner: Splice

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner verschicken Abmahnungen im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Filmwerk “Splice.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung SKW Schwarz: Die Gilde 2 – Renaissance

Die Anwaltskanzlei SKW Schwarz verschickt Abmahnungen im Auftrage der Worldwide Association of Private Internet-Investigation-Companies. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Computerspiel “Die Gilde 2 – Renaissance“.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung Rasch: „Progress“ (Take That)

Die Rechtsanwälte Rasch verschicken Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Musikalbum “Progress“ der Künstlergruppe Take That.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung Waldorf Frommer: In Farbe (Revolverheld)

Wir berichten von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht. Diese betrifft das Musikalbum „In Farbe“ des Künstlergruppe Revolverheld, an welchem die Sony Music Entertainment Germany GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Waldorf Frommeraus München ausgesprochen.

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Abmahnung Auffenberg, Petzold, Witte: Private Ficktreffen 21

Die Rechtsanwälte Auffenberg, Petzold, Witte verschicken Abmahnungen im Auftrag der INO GmbH. Abgemahnt werden vorliegend angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Erotikwerk “Private Ficktreffen 21.

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Abmahnung U + C Rechtsanwaltsges. mbH: Brazilian Babes

Die U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg mahnt im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH das Erotikwerk „Brazilian Babes“ ab.

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Abmahnung Rasch: „Beyond Hell / Above Heaven“ (Volbeat)

Die Rechtsanwälte Rasch verschicken Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Musikalbum “Beyond Hell/Above Heaven“ der Gruppe Volbeat.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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Abmahnung .rka Reichelt Klute Aßmann: Armada 2526

Wir berichten von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht. Vorliegend handelt es sich um das Computerspiel “Armada 2526“, an welchem die Koch Media GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von den Rechtsanwälten Reichelt Klute Aßmann mit Sitz in Hamburg ausgesprochen.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenlosen Erstberatung über die Möglichkeiten, auf solch eine Abmahnung zu reagieren unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

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