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Abmahnung VSM Deutschland GmbH durch Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt

Publiziert am 21. September 2011 von

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Abmahnung v. Nieding Ehrlinger Marquardt | VSM Deutschland GmbHEiner unserer Mandaten, welcher bereits im Mai 2011 von der Abmahnwelle der VSM Deutschland GmbH betroffen war, erhielt jetzt zwei weitere Abmahnungen dieses Unternehmens. Diesmal werden angebliche Markenrechtsverstöße vorgeworfen.

Unser Mandant verkaufte Spulen für Nähmaschinen und verwendete in der Artikelbeschreibung bei einem Artikel den markenrechtlich geschützten Namen „Singer“ und beim anderen Artikel den Namen „Pfaff“.

Dies nimmt die VSM Deutschland GmbH zum Anlass zwei Abmahnungen, unter Zugrundelegung von jeweils sagenhaften Streitwerten in Höhe von 250.000,00 Euro, auszusprechen.

Hier wird es zunächst zu klären sein, ob die VSM Deutschland GmbH überhaupt und tatsächlich dazu berechtigt ist, die Markenrechte der vorgenannten Unternehmen geltend zu machen.

Sodann wird sich ggf. die Frage stellen, ob ein derart hoher Streitwert vorliegend angemessen ist. Zwar sind in markenrechtlichen Streitigkeiten hohe Streitwerte üblich, jedoch erscheinen 250.000,00 Euro bei Angelegenheiten, in welchen es sich lediglich um kleine Zubehörteile wie Nähmaschinenspulen handelt, deren Kosten sich im einstelligen Eurobereich bewegen, überhöht.

Die Abmahnungen wurden über die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt ausgesprochen.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, mit dieser Abmahnung umzugehen bzw. sich dagegen zur Wehr zu setzen.

So verhalten Sie sich richtig:

Bei diesen Abmahnungen gilt es zunächst genau zu prüfen, ob die in der Abmahnung gemachten Vorwürfe zutreffend sind bzw. sein könnten. Hier sind insbesondere die oben bereits angeführten Fragen nach der Rechteinhaberschaft relevant. In jedem Fall sollten die Empfänger einer solchen Abmahnung keine vorschnellen Unterschriften oder Zahlungen leisten. Geilchwohl sollte das Schreiben aber auch keinesfalls einfach ignoriert werden. Dies wird sonst mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen, dass die Angelegenheit vor Gericht gebracht wird.

Oft lässt sich ein weitaus besseres Ergebnis erzielen, wenn man sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die Abmahnung zur Wehr setzt. So lassen sich nicht selten die verlangten Kosten reduzieren und die Unterlassungserklärung weitaus weniger nachteilig umgestalten.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solche Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt. Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und somit auch das Markenrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Rufen Sie uns an und wir finden gemeinsam eine Lösung.

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