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Wir bieten Ihnen fachkundige Hilfe bei einer Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg

Gegenstand einer Abmahnung der Kanzlei Rasch sind grundsätzlich vermeintliche Urheberrechtverletzungen an Musikwerken, wobei es sich entweder um Musikalben oder einzelne Titel als Bestandteil sog. Chartcontainer – wie z.B. German Top 100 Single Charts – handelt.

Abgemahnte – verschuldet oder unverschuldet – wissen in solchen Fällen oft nicht, wie Sie sich verhalten können. Keinesfalls sollte in Panik verfallen werden, falls Sie eine Abmahnung der Kanzlei Rasch erhalten haben. Andererseits sollten Sie eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung in Online-Tauschbörsen auch nicht auf die leichte Schulter nehmen. Der Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte ist stets eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die binnen einer kurzen Frist unterzeichnet und zurückgesandt werden soll. Hier ist Vorsicht geboten! Bleiben Sie untätig, können schnell horrende Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf Sie zukommen, welches jedoch vermeidbar wäre. Diese Kosten würden die in der Abmahnung der Kanzlei Rasch geforderten 1.200,00 € weit übersteigen. Reagieren Sie hingegen vorschnell und unterzeichnen einfach die beigefügte Unterlassungserklärung gehen Sie damit eine für Sie rechtlich äußerst nachteilhafte Verpflichtung ein.

Wir haben uns auf das IT- und Internetrecht spezialisiert und kennen aufgrund einer Vielzahl von erfolgreich bearbeiteten Verteidigungen in derartigen Filesharing-Fällen die geeigneten Mittel gegen eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. Nutzen Sie hierfür unsere gebührenfreie Anwaltshotline 0800 10 10 36 6! Wir bieten Ihnen eine kostenlose anwaltliche Erstberatung – auch an Wochenenden.

Abmahnung Rasch – wir wissen was zu tun ist!

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