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Abmahnung Dr. Johannes Rübenach: Cassandra Steen (Gebt Alles)

Publiziert am 30. August 2011 von

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Abmahnung Dr. Rübenach | Gebt AllesDer Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg spricht aktuell Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück „Gebt Alles“ der Küstlerin Cassandra Steen aus. Das Werk soll sich auf dem Chart-Container „Germany Top 100 Single Charts vom 30. Mai 2011“ befinden. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH.  Wir hatten kürzlich schon einmal von Abmahnungen berichtet, die vermeintliche Urheberechtsverletzungen an diesem Werk zum Gegenstand hatten. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Abmahnungen von der Kanzlei Schalast & Partner ausgesprochen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

In dem vorliegenden Schreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe das Werk „Gebt Alles“ als Bestandteil des Chart-Containers „German Top 100 Single Charts 30.05.2011“ am 06. Juni 2011 über das P2P-Netzwerk Bittorrent heruntergeladen sowie gleichzeitig öffentlich zur Verfügung gestellt.

Demnach habe die Rechteinhaberin, also die DigiProtect GmbH einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz  und Ersatz von Rechtsanwaltskosten sowie auf Vernichtung aller bei dem Angemahnten befindlichen rechtswidrigen Kopien.

Von dem Adressaten der Abmahnung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 340,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der DigiProtect GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche auch eine Vertragsstrafenregelung enthält. Binnen kurzer Frist soll die Zahlung geleistet und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurück gesandt werden.

So verhalten Sie sich richtig:

Wir raten davon ab, diesen Ansprüchen nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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