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Abmahnung Lampmann Behn Rosenbaum: Bis aufs Blut

Publiziert am 06. Juli 2011 von

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Bis aufs BlutDie Rechtsanwälte Lampmann Behn Rosenbaum mahnen im Auftrag der Camino Filmverleih GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Filmwerk “Bis aufs Blut“ ab.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, dann lassen Sie sich anwaltlich beraten. Gerne stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Abgemahntes Werk: „Bis aufs Blut

Es werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche gegen den vermeintlichen Verletzer erhoben.

Gefordert wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro, wodurch die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren beglichen werden könnten.

Weiterhin soll eine bereits vorformulierte vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben werden.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

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