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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller: Studentenparty 3

Publiziert am 25. September 2011 von

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Abmahnung Negle | Studentenparty 3Wir berichten von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich des Urheberrechts. Diesmal handelt es sich um den Film “Studentenparty 3“ an welchem die Ino Handel & Vertriebs GmbH die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ausgesprochen.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag  verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz in Form von entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Bei dem Schreiben befindet sich eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte binnen kurzer Frist unterzeichnen und zurücksenden soll. Unter anderem soll er sich dadurch zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie keinesfalls ungeprüft die mitgelieferte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Wir können nicht dazu raten, den Forderungen der Abmahner nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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