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Abmahnung Rasch: Die Suche geht weiter (Rosenstolz)

Publiziert am 26. September 2011 von

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Abmahnung Rasch | Die Suche geht weiterDie Universal Music GmbH lässt über die Hambubrger Rechtsanwälte Rasch Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Internet aussprechen. Im vorliegendenen Fall ist das im Jahre 2008 erschienene Musikalbum “Die Suche geht weiter“ des Popduos Rosenstolz Gegenstand der Vorwürfe.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Abgemahntes Werk: „Die Suche geht weiter“ der Gruppe Rosenstolz

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Universal Music GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Mit dem Schreiben wird dem Empfänger zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung vorgelegt, worin er sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten soll, falls über seinen Anschluss noch einmal solch eine Rechtsverletzung geschehen sollte.

Zur Erfüllung der Ansprüche setzt die Kanzlei Rasch nur sehr kurze Fristen, wodurch die Betroffenen zusätzlich unter Druck geraten.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine auf Dauer verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

1 Kommentar to “Abmahnung Rasch: Die Suche geht weiter (Rosenstolz)”

  1. Karl K. sagt:

    Seit einer derartigen Abmahnung protokolliere ich wieder selbst meine IP mit dem Programm DynSite. Das nützt mir als Beweis vor Gericht zwar nichts, aber ich kann wenigstens für mich sicher ausschliessen, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt die genannte IP zugeteilt bekommen hatte (Verwechslung durch Provider …).
    Die Abmahnung von Rasch Rechtsanwälte wurde wahrscheinlich erfolgreich abgewehrt, zumindest habe ich die letzten 6 Monate keine weiteren Drohmails erhalten.

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