Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

Abmahnung Rasch: Hell: The Sequel (Bad Meets Evil)

Publiziert am 10. August 2011 von

.

Abmahnung Rasch | Hell: The SequelDie Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg sprechen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Hell: The Sequel“ des amerikanischen Rapduos Bad Meets Evil aus Detroit. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die Universal Music GmbH.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Abgemahntes Werk: „Hell: The Sequel“ der Künstergruppe Bad Meets Evil

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Universal Music GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche auch eine Vertragsstrafenregelung enthält. Binnen kurzer Frist soll die Zahlung geleistet und die Unterlassungserklärung unterschrieben zurück gesandt werden.

So verhalten Sie sich richtig:

Wir raten davon ab, diesen Ansprüchen nachzukommen, ohne eine vorherige gründliche Prüfung der Abmahnung vornehmen zu lassen. Oft lassen sich im Rahmen eines anwaltlichen Vorgehens gegen die Abmahnung weitaus günstigere Ergebnisse erzielen.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

Sie erreichen uns entweder unter der oben genannten Telefonnummer oder indem Sie unseren Rückrufservice nutzen. Im Falle des Rückrufservices hinterlassen Sie uns bitte einfach Ihren Namen, eine kurze Information zu Ihrem Fall sowie eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar schreiben

Nachricht