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Abmahnung Rasch: Pures Gold (Norman Langen)

Publiziert am 23. September 2011 von

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Abmahnung Rasch | Pures GoldDie Universal Music GmbH mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem Musikalbum „Pures Gold“ des ehemaligen DSDS Kandidaten der achten Staffel Norman Langen ab. Die Abmahnungen werden dabei von den Rechtsanwälten Rasch aus Hamburg erstellt und versandt.

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten? In diesem Fall stehen wir Ihnen jederzeit mit unserer kostenlosen anwaltlichen Erstberatung unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung. Gern beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten, diese Abmahnung abzuwehren.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

Im konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie der Universal Music GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Zudem wird die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung gefordert.

Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden sehr knapp bemessene Fristen gesetzt.

So verhalten Sie sich richtig:

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine dauerhaft verbindliche vertragliche Erklärung ab, welche mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.

Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Wir sind eine auf das IT- und Internetrecht ausgerichtete Anwaltskanzlei mit mehrjähriger Erfahrung bei der Abwehr einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle. Unsere anwaltliche Erstberatung ist bei Abmahnungen kostenlos.

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