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Abmahnung Rasch: Recovery (Eminem)

Publiziert am 29. Juni 2011 von

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Wir berichten von einer Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht, welche im Auftrag der Universal Music GmbH versandt werden. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Musikalbum “Recovery“ des Interpreten Eminem. Die Schreiben werden über die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg erstellt und ausgesprochen.

Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Abgemahntes Musikwerk: “Recovery“ (Eminem)

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Universal Music GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll.

Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden sehr knapp bemessene Fristen gesetzt.

Kommt Ihnen diese Schilderung bekannt vor und haben Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Rasch erhalten?

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

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