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Abmahnung Rasch: Schiffsverkehr (Herbert Grönemeyer)

Publiziert am 12. September 2011 von

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Kurzinfo zur Abmahnung eines Musikalbums:

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte spricht derzeit verstärkt Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Schiffsverkehr“ des Interpreten Herbert Grönemeyer aus. Eine weitere dieser Abmahnungen liegt uns zur Bearbeitung vor:

Abgemahntes Werk: „Schiffsverkehr
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Abmahnkanzlei: Rasch Rechtsanwälte

Gefordert werden pro Abmahnung ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Weitere Informationen zu dieser Abmahnung finden Sie in unserem ausführlichen Bericht.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800 10 10 36 6.

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