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Abmahnung Rasch: Sorry For Party Rocking (LMFAO)

Publiziert am 03. August 2011 von

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Kurzinfo zur Abmahnung eines Musiktitels:

Abgemahntes Werk: „Sorry For Party Rocking von LMFAO
Rechteinhaber: Universal Music GmbH
Abmahnkanzlei: Rasch

Gefordert werden ein pauschaler Abgeltungsbetrag sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Eine kostenlose Ersteinschätzung zu solch einer Abmahnung durch erfahrene IT-Anwälte erhalten Sie unter unserer kostenfreien anwaltlichen Hotline 0800 10 10 36 6.

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