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Abmahnung Schutt Waetke: Dungeons

Publiziert am 19. Juli 2011 von

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Abmahnung Schutt Waettke - DungeonsDie Rechtsanwaltskanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe spricht Abmahnungen wegen vermeintlicher  Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Dungeons“ aus. Rechteinhaberin und Auftraggeberin der Abmahnungen ist die Kalypso Media GmbH.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 € verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie der Kalypso Media GmbH entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Zudem wird die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung gefordert.

Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden sehr knapp bemessene Fristen gesetzt.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

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