Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

Abmahnung Waldorf Frommer: Almanya – Willkommen in Deutschland

Publiziert am 05. Juli 2011 von

.

AlmanyaWir berichten von einer weiteren Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht. Diese betrifft das Filmwerk „Almanya – Willkommen in Deutschland“, an welchem die Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft die urheberrechtlichen Verwertungsrechte innehat. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München ausgesprochen.

Wenn auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.

Die Abmahnung im Detail:

Abgemahntes Filmwerk: “Almanya – Willkommen in Deutschland

Mit dem Schreiben werden – wie üblich in derartigen Abmahnungen – Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.

In dem konkreten Fall wird vom Abgemahnten ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie dem Schadensersatz in Form von der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft entgangenen Lizenzgebühren dienen.

Dem Schreiben ist zudem eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, welche unterzeichnet werden soll. In dem Anschreiben eine kurze Frist gesetzt, die Unterlassungserklärung an die Anwaltskanzlei Waldorf & Frommer unterschrieben zurückzusenden und den geforderten Betrag auszugleichen. Zusätzlich sollen Sie sich zu einer Vertragsstrafe verpflichten.

So verhalten sie sich richtig:

Wir können Ihnen nicht dazu raten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung ohne vorherige Modifizierung zu unterzeichnen. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine über Jahre hinweg verbindliche vertragliche Erklärung ab, was mitunter mit weitreichenden Konsequenzen verbunden sein kann. Ferner sollten sie diese Schreiben unter keinen Umständen als “Abzocke” ignorieren.

Gern helfen wir Ihnen im Umgang mit dieser Abmahnung. Unsere Erstberatung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.

Sie erreichen uns unter der kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6.

Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden. Auch in diesem Fall ist unsere Erstberatung für Sie kostenlos.

Keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar schreiben

Nachricht