Die DHV – Der Hörverlag GmbH mahnt derzeit Urheberrechtsverletzungen im Internet an dem Hörbuch „Harry Potter und die Heiligtümer des Todes“ der Schriftstellerin Joanne K. Rowling ab. Mit dem Ausspruch der Abmahnungen ist die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer beauftragt.
Haben auch Sie solch eine Abmahnung wegen Verletzung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen (Filesharing) erhalten, stehen wir Ihnen mit unserer kostenfreien Erstberatung zu den Möglichkeiten im Umgang mit dieser Abmahnung unter unserer ebenfalls kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 zur Verfügung.
Die Abmahnung im Detail:
Mit dem Schreiben werden Unterlassungs- sowie Zahlungsansprüche geltend gemacht.
In dem konkreten Fall wird vom Adressaten der Abmahnung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 806,00 Euro verlangt. Dieser Betrag soll zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung sowie entgangenen Lizenzgebühren dienen.
Zudem wird die Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung gefordert.
Zur Erfüllung dieser Ansprüche werden sehr knapp bemessene Fristen gesetzt.
So verhalten Sie sich richtig:
Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie eine dauerhaft verbindliche vertragliche Erklärung ab, welche mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist. Lassen Sie die Vorwürfe zunächst sorgfältig überprüfen. Oft greifen Einwände gegen die Abmahnung, auf welchen eine Abwehr aufgebaut werden kann.
Gern helfen wir Ihnen bei der Verteidigung gegen solch eine Abmahnung. Unsere anwaltliche Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Profitieren Sie von unserer mehrjährigen Erfahrung in einer Vielzahl derartiger Abmahnfälle.
Sie erreichen uns unter unserer kostenfreien Hotline 0800 10 10 36 6 oder unserer Kanzleinummer 0511 54 54 38 74.
Ebenso können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Hinterlassen Sie uns dort einfach Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.