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Aktuelle Abmahnwelle: Wie konnte U + C an die Daten der Betroffenen gelangen?

Publiziert am 11. Dezember 2013 von

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Weit über 10.000 User der Pornoplattform redtube.com haben in diesen Tagen Post von den Abmahnanwälten U + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg erhalten. Wie ist die Kanzlei U + C an die Daten der User gelangt? Wurden die IP Adressen von RedTube selbst herausgegeben oder wurde die Daten auf andere Weise erlangt? An dieser Stelle fassen wir die verschiedenen im Internet kursierenden Meinungen zusammen.

 Derzeit scheinen ausschließlich Kunden der Telekom betroffen zu sein. In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass diverse Kunden jüngst von der Telekom angeschrieben worden sind. In den jeweiligen Anschreiben wies die Telekom ihre Kunden darauf hin, dass über den Anschluss „unerwünschte Zugriffe auf fremde Computer erfolgt sind“ bzw., dass sie Opfer eines Malware-Angriffs wurden. Mitunter fanden die Betroffenen Viren auf ihren Rechnern, so dass vermutet wird, dass ein Zusammenhang zwischen den Viren und den Abmahnungen bestehen könnte.   

 Ferner wurde offenbar kurzfristig eine Tippfehlerdomain eingerichtet, die auf das eigentliche Portal www.redtube.com weiterleitete. In diesem Zusammenhang wird vermutet, dass dem User eine Art „Begleiter“ mit auf den Weg gegeben wurde, der dessen Bewegungen auf Redtube.com verfolgen und dokumentieren konnte. Die IP des Users und der dazu passende Zeitstempel wurde dem Kölner Landgericht im Rahmen eines Auskunftsersuchens und begleitet von diversen Gutachten über die Zuverlässigkeit der Software übermittelt. Die Richter gaben diesem Auskunftsersuchen statt – offensichtlich im Bewusstsein, die Software würde erfolgte Downloads protokollieren und kein Streaming. Diesen Eindruck soll der vorliegende Schriftverkehr aber auch intensiv gefördert haben. Folge war, dass die Kölner Richter dem Auskunftsersuchen entsprachen und den vorgelegten IPs die Postadressen zuordneten. Damit konnten U + C die Streamer identifizieren und anschreiben.

 Wie die Kanzlei U + C an die erforderlichen Daten gelangt sind, ist nach wie vor ungeklärt. Aber auch vor diesem Hintergrund sollte die Abmahnung keinesfalls einfach ignoriert werden. Sollte die in der Abmahnung gesetzte Frist verstreichen, kann die abmahnende Kanzlei ein einstweiliges Verfügungsverfahren bei Gericht einleiten. In der Regel wird der beantragte Beschluss ohne die vorherige Anhörung des Antragsgegners durch das Gericht erlassen. Es besteht dann nur noch die Möglichkeit, sich im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu verteidigen.

 Die Rechtslage zum Streaming ist bisweilen ungeklärt und umstritten. Nach unserer Auffassung ist das lediglich kurzfristige Zwischenspeichern, was beim Streaming der Fall ist, vom Urhebergesetz nicht verboten.Siehe dazu auch unseren Beitrag vom 09. Dezember 2013.

 Haben auch Sie eine solche Abmahnung der U+C Rechtsanwälte, wegen des Nutzens von Redtube.com erhalten, stehen wir Ihnen diesbezüglich gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung, in der wir grundsätzlich mit Ihnen erörtern können, ob eine Verteidigung gegen die Abmahnung möglich ist und wie dies ablaufen könnte. Sie erreichen unsere gebührenfreie Anwaltshotline unter 0800 / 10 10 366. Alternativ können Sie auch unseren Rückrufservice (grüner Button links oben) nutzen oder uns Ihren Fall per Email oder Fax mitteilen.

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