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Vorsicht Fake-Abmahnungen! – Angebliche Abmahnungen der Kanzlei APW per Email unterwegs

Publiziert am 15. August 2011 von

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Es erreicht uns heute eine wahre Flut an Anrufern, welche vermeintliche Abmahnungen von der Kanzlei APW Auffenberg, Petzold und Witte per Email erhalten haben. Eine Vielzahl von Ungereimtheiten in diesen Emails sprechen jedoch dafür, dass es sich hierbei nicht um echte, ernst zu nehmende Abmahnungen, sondern um Fakes (also Abzockversuche eines Trittbrettfahrers) handelt.

So spricht schon die Tatsache, dass diese Abmahnungen nur als Email-Text versandt werden, gegen eine „echte“ Abmahnung. Die Kanzlei APW verschickt ihre Abmahnungen, soweit wir das anhand der von uns im Rahmen einer Abwehr bearbeiteten Abmahnungen beurteilen können, immer auf dem Postweg.

Laut der Email tritt die Kanzlei APW angeblich für die Universal Pictures International Germany GmbH auf. Diese Firma vertritt die Kanzlei auch tatsächlich. In der Email werden jedoch nur Verletzungen von mp3 Dateien, also Musikwerken vorgeworfen. Die Universal Pictures International Germany GmbH verfolgt, so weit uns bekannt, keinerlei Rechte an Musikwerken, sondern nur an Filmwerken. Zudem werden die angeblich verletzten Musikstücke nicht bezeichnet, was ebenfalls unüblich ist.

Auch der Hinweis auf eine Zahlung per UCash muss sämtliche Alarmglocken schellen lassen. So gehen nur Betrüger vor, die den Geldfluss verschleiern wollen.

Letztlich wurde die Email auch von einer dubiosen Absenderadresse, AdesinaDoelger@wol.co.za, versandt. Die Länderkennung „.za“ steht für Südafrika. Erhebliche Zweifel sind auch aus diesem Grunde angemeldet.

Ähnliche „Maschen“ wurden bereits früher und unter der Identität anderer Abmahnkanzleien versucht. Derartige Emails sollte man schlichtweg ignorieren. Wir raten dringend davon ab, auf eine solche Email hin eine Zahlung zu leisten. Einmal gezahltes Geld werden Sie kaum jemals zurück erlangen können.

Nachfolgend finden Sie den Text der Email abgebildet:

——– Original Message ——–
Subject:     Ermittlungsverfahren gegen Sie
Date:     Mon, 15 Aug 2011 04:22:28 +0900
From:     Noreply 27.58 <AdesinaDoelger@wol.co.za>
To:     xxxxxxxx

Guten Tag,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Universal Pictures International Germany GmbH an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit  §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie erstellt.

Aktenzeichen: 325 Js 905/19 Sta Stuttgart

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 190.210.163.58

Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 98

Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 344

Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt. Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen und Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch  unseres Mandantenaussergerichtlich zu l&ouml;sen.

Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.08.2011 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und  fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.

Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.ukash.com/de

Nachdem Sie den Ukash oder Paysafecard* Voucher gekauft haben, schicken Sie die 16 oder 19 stellige Voucher Nummer an unsere email Adresse mit der eingabe ihrer Aktenzeichen.

Email: info@apw-anwaelte.info

* alternativ konnen Sie auch mit Paysafecard zahlen
Link: http://www.paysafecard.com/de

Geben Sie bei Ihrer Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben(oder gleichwertiges Paysafecard Coupon), wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Hochachtungsvoll,
Rechtsanwaltskanzlei Auffenberg, Petzold & Witte

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