Frau Etienne Wittig ist bereits des Längeren bekannt dafür, Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen ausprechen zu lassen. War Frau Wittig früher zumeist mit Abmahnungen im Bereich Drucker/Druckerzubehör auffällig, so ist zwischenzeitlich auch das Gebiet des Handyzubehörs hinzugetreten.
Unserer Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig vor, welche über die Rechtsanwälte Obladen Gaessler ausgesprochen wird. Es handelt sich dabei um eine Standardabmahnung, ja geradezu einen Klassiker im Wettbewerbsrecht, nämlich um den Vorwurf einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Angesetzt wird für diesen Verstoß ein, aus unserer Sicht, überzogen hoher Streitwert von 15.000,00 Euro. Zum Vergleich: Die meisten Gerichte gehen bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung eher von Streitwerten aus, welche nicht höher liegen als 5.000,00 Euro. Aufgrund dieses Streitwertes wird von unserem Mandanten die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 865,00 Euro verlangt sowie die in solchen Fällen übliche Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Auch für eine Abmahnung der Frau Etienne Wittig bzw. Rechtsanwälte Obladen Gaessler gilt wie immer unser Rat an Betroffene: Beachten Sie die gesetzten Fristen aber überstürzen Sie nichts. Lassen Sie die Abmahnung zeitnah und am Besten anwaltlich überprüfen. Häufig finden sich dabei Argumente, durch welche sich die geforderten Kosten senken lassen oder die Ansprüche der Abmahner gänzlich abwehren lassen.
Gern stehen wir Ihnen diesbezüglich mit Rat und Tat zur Verfügung. Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Obladen Gaessler erhalten, nutzen Sie unsere kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung, in der wir grundsätzlich mit Ihnen erörtern können, ob eine Verteidigung gegen die Abmahnung möglich ist und wie dies ablaufen könnte. Sie ereichen unsere gebührenfreie Anwaltshotline unter 0800 / 10 10 366. Alternativ können Sie auch unseren Rückrufservice (grüner Button links oben) nutzen oder uns Ihren Fall per Email oder Fax mitteilen.