Rückruf anfordern

Sie erreichen uns jederzeit gebührenfrei unter 0800 / 10 10 366 oder,
indem Sie einen kostenlosen Rückruf anfordern.
Wir rufen Sie umgehend zurück und beraten Sie gern persönlich.

Neufassung des TKG tritt ab 10.05.2012 in Kraft – Stärkung der Verbraucherrechte

Publiziert am 09. Mai 2012 von

.

Die neue Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) tritt ab morgen, den 10.05.2012, in Kraft.

Die Novellierung des TKG betrifft überwiegend Bestimmungen für Breitband- bzw. Hochgeschwindigkeitsnetze aber auch zum stärkeren Schutz der Verbraucherrechte. An dieser Stelle spätestens wird es nicht nur für Verbraucher interessant, sondern auch für viele Unternehmen , da diese die neuen Anforderungen umsetzen müssen.

Für den Verbraucher erfreulich, für manche Unternehmen eher unerfreulich, sind vor allem Neuerungen wie:

  • das Verbot kostenpflichtiger Warteschleifen bei Sonderrufnummern;
  • die Möglichkeit den Zugang zu Mehrwertdiensterufnummern oder Bezahlfunktionen per Handy zu sperren, damit Verbrauchern nicht mehr gegen deren Willen über die Telefonrechnung Geldbeträge abgebucht werden können;
  • Unterbechungen der Telekommunikationsdienste dürfen beim Vertragswechsel nur noch maximal einen Kalendertag dauern;
  • die Recht zur Rufnummernmitnahme bei Mobilfunkkunden welche ihren Anbieter wechseln, darf nicht mehr von der Vertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter abhängig gemacht werden;
  • bei Call by Call Diensten muss dem Nutzer künftig der aktuelle Preis vor Gesprächsbeginn angesagt werden;
  • die Einführung zusätzlicher datenschutzrechtlicher Informations- und Transparenzverpflichtungen, um sensible Daten der Verbraucher besser zu schützen.

Keine Kommentare vorhanden.

Einen Kommentar schreiben

Nachricht